Es können finanzielle Mittel für konkrete frauenfördernde Maßnahmen gewährt werden. Beispielsweise können zur Förderung besonders qualifizierter Habilitandinnen und Postdoktorandinnen Mittel für studentische Hilfskräfte, Computer für Teleworking im Falle familiärer Verpflichtungen oder Reisekostenzuschüsse beantragt werden.
Diese Einzelfallförderung wird aus dem eingerichteten Finanztopf für Frauenförderung finanziert. Die Mittel wurden auf der Grundlage von Erfolgen bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen zu Voraussetzungen, Richtlinien und Ablauf erhalten Sie im Büro für Frauenförderung sowie hier.

