Im Rahmen des Fakultätsfrauenpreises werden besonders begabte Doktorandinnen und Habilitandinnen der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät gefördert. Prämiiert werden die besten Promotions- und Habilitationsvorhaben der Fakultät. Der Fakultätsfrauenpreis wird jährlich zum 1. September für ein Jahr in Form einer Stelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einem Lehrstuhl der Fakultät in Höhe von ¼ bis zu ½ TVL 13-Stelle zur Kofinanzierung vergeben. Der Fakultätsfrauenpreis dient der Aufstockung der bisherigen Stelle. Zusätzlich erhalten die geförderten Wissenschaftlerinnen anteilig Sachmittel in Höhe von insgesamt 10.000 € zur freien Verwendung im Rahmen der Zweckbindung. Diese Sachmittel gehen direkt an die Preisträgerinnen.
Zum Vorgehen
- Der Fakultätsfrauenpreis wird jährlich vergeben.
- Insgesamt werden pro anno bis zu vier Preisträgerinnen ausgezeichnet – paritätisch auf die beiden Fachbereiche Rechtswissenschaft und Wirtschaftswissenschaften aufgeteilt.
- Prämiiert werden die besten Promotions- und Habilitationsvorhaben von Doktorandinnen und Habilitandinnen der Fakultät.
- Der Fakultätsfrauenpreis wird in Gestalt einer Lehrstuhl-Stelle in Höhe von grundsätzlich jeweils ¼ TVL 13, in Ausnahmefällen auch bis zu ½ TVL 13 vergeben und dient der Aufstockung der bisherigen Stelle.
- Der Fakultätsfrauenpreis wird jeweils zum 01. September des Jahres für 12 Monat (ohne Verlängerungsmöglichkeit) personengebunden einem Lehrstuhl zugewiesen; die Stellen(-anteile) unterliegen nicht der sog. Stellensperre.
- In der Regel soll die Teilstelle zur Aufstockung einer von der Doktorandin bzw. Habilitandin bereits besetzten Mitarbeiter-Stelle führen (Modell der Kofinanzierung). Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, etwa wenn die Preisträgerin zeitgleich den juristischen Vorbereitungsdienst absolviert, kann von dem Kofinanzierungserfordernis dispensiert werden. Der aus dem Fakultätsfrauenpreis resultierende Stellenanteil darf nicht zur Reduktion bzw. Ersetzung eines vorhandenen Stellenanteils führen. In der Bewerbung ist die eigene Stellensituation anzugeben.
- Vergabegremium ist die Fachbereichskommission zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses unter Einschluss der/des Frauenbeauftragten.
- Bewerbungen von Doktorandinnen und Habilitandinnen der Fakultät sind, einschließlich eines Votums der Betreuerin/des Betreuers, zu richten an
Vorsitzende der Vergabekommission
Renate Penßel M.A.
Hindenburgstr. 34
91054 Erlangen
- Bewerbungsschluss ist der 15. Mai 2012.
Auswahlkriterien zur Vergabe des Fakultätsfrauenpreises
Bei der Preisträgerinnenauswahl werden berücksichtigt:
- überdurchschnittliche Leistungen der Antragstellerin
- ggf. Auflistung der Publikationen
- eine geplante wissenschaftliche Karriere und
- die Gutachten, die die Antragstellerin vorlegt.
Checkliste für die Anfertigung von Gutachten zur Beurteilung möglicher Preisträgerinnen
Die folgenden Fragen sind als Anregung für die Begutachtung gestellt; es bleibt dem Gutachter bzw. der Gutachterin selbstverständlich überlassen, ob er oder sie auf sie eingehen will oder die Begutachtung in einem zusammenhängenden Gutachten abgibt. Auch im letzterem Fall sollten die genannten Fragebereiche angesprochen werden.
- Wie haben Sie die Antragstellerin kennengelernt und worauf stützt sich Ihre Beurteilung?
- Wie beurteilen Sie den Studienabschluss der Antragstellerin insgesamt und im Fachgebiet der Promotion/Habilitation, gemessen an den Leistungen anderer Graduierter mit gleichem Abschluss?
- Wodurch zeichnet sich die Bewerberin besonders aus?
- Wie beurteilen Sie die Fähigkeit der Antragstellerin, eine Dissertation/Habilitation zu fertigen bzw. weitergehende eigenständige Projekte zu bearbeiten?
- Wie gliedert sich das beantragte Projekt (Dissertation/Habilitation oder Forschungsprojekt) in die Berufsplanung der Antragstellerin ein? Wie könnte es nach dem Projekt weitergehen?
- Wie sind die Möglichkeiten einer Anstellung an Ihrem Institut, an vergleichbaren Instituten, in der Industrie nach Fertigstellung des Projekts?
- Wie beurteilen Sie das vorgeschlagene Thema und den vorgelegten Arbeitsplan der Antragstellerin
- nach seinem wissenschaftlichen Wert?
- nach der vorgeschlagenen Arbeitsmethode?
- im Schwierigkeitsgrad?
- hinsichtlich der Realisierbarkeit während des Regelzeitraumes der Förderung?
- hinsichtlich der weiteren Perspektiven der Antragstellerin?
- im Hinblick auf einen zur Verfügung stehenden Arbeitsplatz?
- im Hinblick auf notwendige Sachmittel oder Reisekostenzuschüsse?
- Sonstige Bemerkungen
- Gesamtwertung:
- besonders förderungswürdig
- förderungswürdig
- nicht förderungswürdig
Berichterstattung
Die Preisträgerinnen legen nach Abschluss der Förderperiode dem Frauenbeauftragten der Fakultät einen Erfahrungsbericht vor.
- Merkblatt für Bewerberinnen zum Herunterladen
- Merkblatt für Betreuerinnen zum Herunterladen
- Plakat zum Herunterladen

