Bei der Anstellung von weiblichen Nachwuchswissenschaftlerinnen können die Stellensperren im Gegensatz zur Anstellung von männlichen Nachwuchswissenschaftlern reduziert werden. Damit möchte die Universitätsleitung einen Anreiz setzen, verstärkt wissenschaftliche Mitarbeiterinnen einzustellen. Die Reduktion der Stellensperren kann bis zu zwei Monate betragen.
Vorgehensweise
Möchte die Lehrstuhlinhaberin/der Lehrstuhlinhaber eine Stelle mit interner Stellensperre mit einer Wissenschaftlerin besetzen, kann sie/er im Einstellungsantrag das Anfangsdatum um zwei Monat rückdatieren.
- Der Einstellungsantrag wird mit den zusätzlichen Vertragsunterlagen sowie
- der schriftlichen Bezugnahme auf die Regelung in den Zielvereinbarungen mit der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (Stichwort „Finanzierung aus Kapitalerlösen“) und
- einer Kopie der Zielvereinbarung (abrufbar hier)
zunächst an die Frauenbeauftragte des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften und im Anschluss an die Personalabteilung gesendet.

