Habilitation

Suche


Die Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen sind eine in Deutschland übliche Voraussetzung für die Berufung als Universitätsprofessor. Die Habilitation ist die höchstrangigste Hochschulprüfung in Deutschland, mit der im Rahmen eines akademischen Prüfungsverfahrens die Lehrbefähigung in einem wissenschaftlichen Fach festgestellt wird. Die Anerkennung der Lehrbefähigung (§ 13 Abs1 + 2) bildet die Voraussetzung für die zusätzliche Erteilung der Lehrerlaubnis oder Lehrbefugnis die im Unterschied zur Lehrbefähigung an die Einhaltung regelmäßiger Lehrverpflichtungen gebunden ist. Mit der Habilitation soll geprüft werden, ob der Wissenschaftler sein Fach in voller Breite in Forschung und Lehre vertreten kann.

 

Voraussetzungen für eine Habilitation sind ( § 5 Abs. 1 der gültigen Habilitationsordnung):

  • die Promotion
  • das Vorlegen einer Habilitationsschrift

      (an Stelle der Habilitationsschrift können auch eine Anzahl von vorgegebenen Fachpublikationen angenommen werden (kumulative Habilitation).
      Bitte informieren Sie sich hierzu bei Frau Liane Bauer (Sekretariat der Fachbereichsleitung)

  • Erfahrung in der wissenschaftlichen Lehre. Wenn diese noch fehlt, wie beispielsweise bei hochschulexternen Forschern aus der Industrie, kann sie anhand einer Reihe von Probevorlesungen festgestellt werden

Zunächst sind aber formale Voraussetzungen zu prüfen, zu denen u. a. die persönliche Unbescholtenheit gehört.

Das Habilitationsverfahren wird von der Fakultät nach Maßgabe der als Satzung erlassenen Habilitationsordnung durchgeführt. Bei der Durchführung haben alle Professoren der Fakultät das Recht, stimmberechtigt mitzuwirken.
Die Vorbedingungen regelt allgemein das Bayerische Hochschulgesetz in der jeweilig gültigen Fassung.

 

Anmeldung zur Habilitation (§ 6 der gültigen Habilitationsordnung):

Der Bewerber reicht einen schriftlichen Antrag auf Zulassung zur Habilitation unter Angabe des Fachs oder Fachgebiets, für welches er die Lehrbefähigung erlangen will, (Habilitationsgesuch) bei der Fachbereichsleitung ein.

Habilitationsordnung

 

Abgeschlossene Habilitationen (.pdf-Datei)