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Die Dissertation soll in deutscher Sprache verfasst werden. Nach Absprache mit dem Erstreferenten ist in Ausnahmefällen auch eine andere Sprache möglich. Sie ist in Maschinenschrift, geheftet oder gebunden, vorzulegen.
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Der Arbeit muss ein vollständiges Verzeichnis der benutzten Quellen und sonstigen Hilftsmittel enthalten.
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Die Dissertation muss in zweifacher Ausfertigung mit dem Meldebogen zur Promotion (nur im Promotionsbüro erhältlich!) im Promotionsbüro eingereicht werden, und zwar so rechtzeitig, dass vor Beginn der 4-Wochen-Frist eines jeweiligen Promotionstermines die Gutachten beider Referenten im Promotionsbüro vorliegen. Es ist daher ratsam, frühzeitig mit den beiden Referenten die Dauer der Korrekturphase abzusprechen.
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Die Dissertation soll mit einem Deckblatt versehen werden, das u. a. den Titel, vollständiger Name der Universität, Name des Promovierenden enthält. Auf der zweiten Seite der Dissertation sind die Namen beider Referenten und das Datum des gewählten Promotionstermines anzugeben.
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Die Bewertungen beider Gutachten werden dem Kandidaten mit der Zulassung zur mündlichen Prüfung schriftlich mitgeteilt.
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Die Notenbezeichnungen sind:
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summa cum laude (1,0) - eine ganz hervorragende Leistung
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magna cum laude (2,0) - eine besonders anzuerkennende Leistung
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cum laude (3,0) - eine gute Leistung
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rite (4,0) - eine ausreichende Leistung
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Bei der Benotung der Arbeit sind Zwischennoten im Abstand von Viertelnoten (0,25) zulässig.
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