Promotion - Meldung zur Promotion

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  • Das Promotionsverfahren beginnt mit der Abgabe des Meldebogens im Promotionsbüro. Die Meldung zur Promotion setzt die "Zulassung zur Promotion"
    (Zulassungsgenehmigung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften/Promotionsbüro) und den Nachweis fachlicher Vorbereitungsmaßnahmen voraus.

  • Mit der Abgabe der Dissertation und dem Eingang des Erstgutachtens kann die Meldung zur Promotion nicht mehr zurückgezogen werden. Tritt der Bewerber nach diesem Zeitpunkt ohne triftige Gründe von der Prüfung zurück, so gilt die Prüfung als nicht bestanden.

  • Bei Krankheit des Bewerbers ist dem Promotionsbüro ein ärztliches Attest vorzulegen.

  • Die Dissertation und der Meldebogen zur Promotion (nur im Promotionsbüro erhältlich!) sind so rechtzeitig im Dekanat einzureichen, dass beide Gutachten mindestens vier Wochen vor dem gewünschten Promotionstermin vorliegen.
    Dem Meldebogen sind beizufügen:

  • Studienbuch / Immatrikulationsbescheinigung über das Promotionsstudium;
  • Dissertation in zweifacher Ausfertigung;
  • eine Erklärung, dass die eingereichte Arbeit oder oder wesentliche Teile derselben nicht bereits einer anderen Prüfungsbehörde vorgelegen haben (im Meldebogen bereits enthalten);
  • eine Erklärung darüber, dass der Bewerber die Dissertation selbständig und ohne fremde Hilfe verfasst, andere als die von ihm angegebenen Quellen und Hilfsmittel nicht benutzt, die den benutzten Werken wörtlich oder sinngemäß entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht hat (im Meldebogen bereits enthalten);
  • Meldung über die Form (Rigorosum oder Disputation) der mündlichen Prüfung und Fächerzusammenstellung der mündlichen Prüfung und des gewünschten Promotionstermins;
  • Nachweise über die fachlichen Vorbereitungsmaßnahmen
    (§ 5 Abs. 3 Promotionsordnung vom 24.02.2010.)

Die von der Kandidatin bzw. vom Kandidaten vorgeschlagene Fächerzusammenstellung (Rigorosum) und die Wahl der Prüferinnen bzw. Prüfer bedürfen der Genehmigung der Forschungsdekanin, bzw. des Forschungsdekans des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften (Büro für Forschung und Promotion).


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