- In der Zeit vom 22.02. bis einschließlich 02.03.2012 ist das Büro für Forschung und Promotion (=Graduiertenschule, Klasse: Dr.rer.pol.) nicht besetzt. Wir bitten um Verständnis.
- Mit Einführung der Graduiertenschule und der damit verbundenen zentralen Datenbank werden sich zukünftig die Modalitäten bezüglich einer „Zulassung zur Promotion“ verändern. Den Ablauf einer Promotionszulassung entnehmen Sie bitte der graphische Darstellung hier. Für weitere Fragen steht Ihnen das Büro für Forschung und Promotion jederzeit gerne zur Verfügung.
- Sie sind an einer „kumulativen Promotion“ oder einer „Doppelpromotion“ interessiert? Das Büro für Forschung und Promotion gibt Ihnen hierüber gerne Auskunft
- Mit Wirkung zum 24.02.2010 ist die neue Promotionsordnung in Kraft getreten. Sie ist damit für alle Zulassungen zur Promotion ab diesem Tag die Grundlage für ein Promotionsstudium. Für alle anderen davor ausgesprochenen Zulassungen gilt die alte Promotionsordnung.
Ein Merkmal der neuen Promotionsordnung vom 24.02.2010 sind die im Promotionsausschuss am 24.11.2009 verabschiedeten Grundlagen zum Promotionsprogramm. Für Fragen steht Ihnen das Büro für Forschung und Promotion gerne zur Verfügung.
Beide Promotionsordnungen sind über folgendem Link einsehbar: www.uni-erlangen.de/universitaet/organisation/recht/studiensatzungen
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Auf Wunsch kann künftig auch eine Doktorurkunde in englischer Sprache ausgestellt werden. Bitte reichen Sie einen entsprechenden formlosen Antrag in schriftlicher Form im Promotionsbüro ein.
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