Promotion - Mündliche Prüfung

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  • Die Promotionstermine und die Zeiten der einzelnen mündlichen Prüfungen setzt die Forschungsdekanin bzw. Forschungsdekan des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften fest. Die Einteilung einer Kandidatin bzw. eines Kandidaten zu einem bestimmten Termin kann nur erfolgen, wenn die entsprechende Meldung und die Gutachten spätestens vier Wochen vor dem bestimmten Termin im Büro für Forschung und Promotion vorliegen.
  • Unter den Prüfungsfächern muss sich in jedem Fall das Fach befinden, aus dessen Bereich das Thema der Dissertation gewählt wurde.
  • Jeder Prüfer kann denselben Kandidaten nur in einem Fach prüfen.

 

Rigorosum

Die mündliche Prüfung in Form eines Rigorosums erstreckt sich auf drei Fächer, die Dauer der Prüfung beträgt in jedem Fach ca. 30 Minuten.
Die mündliche Prüfung in Form eines Rigorosums findet in Anwesenheit eines von der Forschungsdekanin, bzw. des Forschungsdekans (Büro für Forschung und Promotion) bestimmten Beisitzers statt. Die Ergebnisse werden in einem Protokoll festgehalten und nach Beendigung der Prüfung mit der erteilten Note dem Promotionsbüro mitgeteilt.

Die Fächer in der wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtung sind:

  1. aus dem Bereich Betriebswirtschaftslehre
  2. aus dem Bereich Volkswirtschaftslehre
  3. Wahlfach (wählbar aus dem Fächerkatalog der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät – Fachbereich Wirtschaftswissenschaften)

Die Fächer der sozialwissenschaftlichen Fachrichtung sind:

  1. aus dem Bereich Soziologie
  2. nach Wahl des Kandidaten
    1. aus dem Bereich Betriebswirtschaftslehre oder
    2. aus dem Bereich Theoretische Volkswirtschaftslehre oder
    3. aus dem Bereich der Sozialwissenschaften
  3. Wahlfach (wählbar aus dem Fächerkatalog der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät)

Die vom Kandidaten vorgeschlagene Fächerzusammenstellung für das Rigorosum und die Wahl der Prüfer bedarf der Genehmigung der Forschungsdekanin, bzw. Forschungsdekan (Büro für Forschung und Promotion) und ist mit der Meldung zur Promotion (Abgabe der Dissertation in zweifacher Ausfertigung im Büro für Forschung und Promotion) im Meldebogen anzugeben.

Disputation

Die mündliche Prüfung in Form einer Disputation erstreckt sich über den Gegenstand der Dissertation sowie angrenzende Gebiete.
Sie dient dem Nachweis, dass der/die Bewerber(in) zum wissenschaftlichen Gespräch fähig ist, das Gebiet seiner Dissertation beherrscht, sich in weiteren, davon berührten Gebieten des Promotionsfaches auskennt und Bezüge zu benachbarten Disziplinen herstellen kann.
Die Dauer der Disputation beträgt mind. 45 und höchstens 90 Minuten. Die Disputation wird mit einem Vortrag von ca. 15 Minuten Dauer eröffnet, in dem der/die Bewerber(in) die wichtigsten Ergebnisse seiner/ihrer Dissertation vorstellt. Daran schließt sich ein wissenschaftliches Gespräch (Disput) an, das vom Vortrag ausgeht und fachübergreifende Aspekte einschließen soll.
Die mündliche Prüfung in Form der Disputation findet vor einem Disputationsausschuss, bestehend aus drei Prüfern, statt.
Die Ergebnisse werden in einem Protokoll festgehalten und nach Beendigung der Prüfung mit der erteilten Note dem Büro für Forschung und Promotion mitgeteilt.

 

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