Promotion - Termine

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Die Prüfungen erstrecken sich künftig nicht mehr wie bisher auf eine Woche vor dem Promotionstermin (Rigorosum) und zwei Wochen vor dem Promotionstermin (Disputation) sondern 3 Wochen vor dem Promotionstermin (Beschluss des Promotionsausschusses vom 25.11.2008) für beide Abschlussverfahren.

Gemäß den Bestimmungen der Promotionsordnung, werden Ihnen die einzelnen Prüfungen bis spätestens drei Tage vor dem ersten möglichen Prüfungstag schriftlich mitgeteilt unter dem Vorbehalt, dass kein Einspruch gegen die Annahme Ihrer Dissertation erhoben wird (§ 10 der Promotionsordnung vom 24.02.2010).

Die Dissertation und der "Meldebogen zur Promotion" (nur im Büro für Forschung und Promotion erhältlich), sowie eine schriftliche Meldung des/der Kandidaten/in für die Einteilung zu den mündlichen Prüfungen sind so rechtzeitig im Promotionsbüro einzureichen, dass die beiden Gutachten der Referenten/innen spätestens zu Beginn der 4-Wochen-Frist dem Promotionsbüro vorliegen.

 

 

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