- Folgende Publikationsformen sind möglich (siehe hierzu auch § 15 der Promotionsordnung sowie unser Merkblatt):
- 60 gedruckte oder vervielfältigte vollständige Abhandlungen oder
- 3 Exemplare der vollständigen Arbeit in Maschinenschrift, sowie 6 Sonderdrucke der vollständig oder auszugweise in einer anerkannten wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlichten und dort als Dissertation gekennzeichneten Arbeit oder
- 8 Exemplare, wenn die vollständige, als Dissertation gekennzeichnete Arbeit als Buch veröffentlich wird und eine Mindestauflage von 150 Exemplaren nachgewiesen wird (vorzeitiger Vollzug) oder
- Eine elektronische Version der Dissertation, deren Datenformat und deren Datenträger mit der Universitätsbibliothek abzustimmen sind
(Informationen zur Veröffentlichung elektronischer Dokumente hier)
Nach Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Bewerbers wird die Promotion durch Aushändigung der Doktorurkunde vollzogen. Erst nach Aushändigung der Doktorurkunde hat der Promovierte das Recht, den Doktortitel zu führen.
Hat der/die Bewerber(in) alle Verpflichtungen erfüllt, verzögert sich aber die Aushändigung der Doktorurkunde aus verwaltungstechnischen Gründen, so erhält der Bewerber eine vorläufige Bescheinigung des Dekans, die bis zur Aushändigung der Doktorurkunde zur Führung des Doktortitels berechtigt. Die Bescheinigung verfällt spätestens zwei Jahre nach ihrer Aushändigung.
- Wählt der Kandidat den vorzeitigen Vollzug, so ist dieser im Promotionsbüro mit einem formlosen Anschreiben zu beantragen. Beizufügen sind:
- eine Verpflichtungserklärung, dass innerhalb eines Jahres 8 Exemplare der Universitätsbibliothek übergeben werden,
- ein Druckreifevermerk, unterzeichnet von beiden Gutachtern,
- ein von beiden Parteien unterzeichneter Verlagsvertrag zur Einsicht.
- Sobald die Unterlagen dem Promotionsbüro vorliegen, kann "vorzeitig vollzogen" und die Urkunde erstellt werden.
- Für die Annahme der Publikation in unserer Bibliothek ist es erforderlich, dass der ordnungsgemäße Vollzug erfolgte. Hierfür verwenden Sie bitte das durch das „Büro für Forschung und Promotion“ ausgefüllte Formular. Hier zum downloaden.
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