Mit Wirkung zum 24.02.2010 ist die neue Promotionsordnung in Kraft getreten. Sie ist damit für alle Zulassungen zur Promotion ab diesem Tag die Grundlage für ein Promotionsstudium. Für alle anderen davor ausgesprochenen Zulassungen gilt die alte Promotionsordnung. Ein Merkmal der neuen Promotionsordnung vom 24.02.2010 sind die im Promotionsausschuss am 24.11.2009 verabschiedeten Grundlagen zum Promotionsprogramm. Für Fragen steht Ihnen das Büro für Forschung und Promotion gerne zur Verfügung. Beide Promotionsordnungen sind über folgendem Link einsehbar: www.uni-erlangen.de/universitaet/organisation/recht/studiensatzungen
Mit der Vergabe eines Promotionsthemas wird der Erstreferent festgelegt, dem die Aufsicht über den zügigen Fortgang der Promotion obliegt. Die Ausgestaltung des Promotionsverfahrens kann zwischen zwei gleichwertigen Verfahrensvarianten gewählt werden:
- Rigorosum
Während des mindestens zweisemestrigen Studiums und im Anschluss daran bis zur Einreichung der Dissertation berichtet der Kandidat in Abstimmung mit dem Erstreferenten in Kolloquien oder Mentorengesprächen regelmäßig über den Fortgang seiner Arbeit.
Das Promotionsverfahren wird mit einem Rigorosum abgeschlossen oder alternativ:
- Disputation (Alte Promotionssordnung)
In der mindestens viersemestrigen Vorbereitungszeit auf die Promotion besucht der Bewerber in Abstimmung mit dem Erstreferenten spezielle Veranstaltungen im Umfang von 12 SWS (Promotionsvorbereitungsmodule). Antrag auf Anerkennung hier. Das Promotionsverfahren wird mit einer
Disputation abgeschlossen.
Disputation (Neue Promotionsordnung)
In der mindestens zweisemestrigen Vorbereitungszeit auf die Promotion besucht der Bewerber in Abstimmung mit dem Erstreferenten spezielle
Veranstaltungen im Rahmen des Promotionsprogramms im Umfang von 30 ECTS-Punkten, über die gegenüber dem Promotionsausschuss Nachweis abgelegt wird. Leistungen wie die Teilnahme an nationalen und internationalen Konferenzen oder der Besuch externer Fortbildungsveranstaltungen können vom Erstreferenten/in bzw. dem Promotionsausschuss als Modul anerkannt werden. Antrag auf Anerkennung hier.
Promotionsvorbereitungsmodule
Aufgrund der neuen Promotionsordnung (Stand: 24.02.2010) sind die nach der alten Ordnung geltenden Vorbereitungsmodule (Sommersemester 2009) nicht mehr aktuell. Sollte ein Modul Ihres Interesses sich nicht in der Liste befinden, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Lehrstuhl.
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