Promotion - Zulassung und Einschreibung

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Für eine Zulassung zur Promotion (einzureichen im „Büro für Forschung und Promotion am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften“) muss als erstes ein Betreuer (Erstreferent) gefunden und dessen Zustimmung/Annahme zur Betreuung während des Promotionsstudiums und der damit verbundenen Anfertigung einer Dissertation eingeholt werden.
Zu den Lehrstühlen.

  • Der/die Bewerber(in) muss ein abgeschlossenes wirtschafts- oder sozialwissenschaftliches Studium nachweisen und die als Studienabschluss vorgesehene Prüfung an einer Universität bestanden haben.

  • Fachhochschulabsolventen mit einem Diplomabschluss im Studiengang Betriebswirtschaft oder verwandte Studiengänge u. a. müssen sich einer Promotionseignungsprüfung (§ 3 Promotionseignungsprüfung) unterziehen, bevor eine Anmeldung/Zulassung zur Promotion erfolgen kann.

  • Unter Berücksichtigung der Zulassungsvoraussetzungen (§ 2 der Promotionsordnung) werden für die Anmeldung/Zulassung zur Promotion folgende Unterlagen benötigt:
      1. Versicherung / Erklärung, ob bereits an einer / keiner anderen Hochschule versucht wurde zu promovieren;
      2. Angabe / Erklärung, ob Disputation oder Rigorosum gewählt wird;
      3. ein in deutscher Sprache abgefasster Lebenslauf, der auch über den wissenschaftlichen Bildungsgang des Bewerbers Aufschluss gibt;
      4. Nachweis über die Hochschulreife;
      5. Diplomzeugnis oder Masterabschluss (sofern gleichwertig);
      6. bei Fachhochschulabsolventen oder verwandtem Studiengang ist der Nachweis einer bestandenen Promotionseignungsprüfung (§ 2a der Promotionsordnung) erforderlich;
      7. Studienbücher oder sonstige Nachweise eines ordnungsgemäßen wirtschafts- oder sozialwissenschaftlichen Fachstudiums;
      8. Bescheinigung des Erstreferenten über die Annahme und ggf. des bereits feststehenden Themas;
      9. ein amtliches Führungszeugnis, wenn der Bewerber nicht im öffentlichen Dienst tätig ist.
  • Bitte reichen Sie die o. g. Unterlagen im „Büro für Forschung und Promotion“ ein. Der Antrag auf Zulassung zur Promotion ist dringend erforderlich, damit alle notwendigen Formalitäten vor Beginn der Promotion ordnungsgemäß geprüft und bestätigt werden können.

  • Zwischen der "Zulassung zur Promotion" (§§ 2,4) und "Meldung zur Promotion" (§ 6) müssen mindestens 2 Semester sowie der Nachweis einer Einschreibung zur Promotion liegen (§ 1 Abs. 5 der Promotionsordnung).

  • Das Studium der Promotion erfordert, dass Sie sich einschreiben. Bitte informieren Sie sich vorher, wann die Einschreibezeiten sind und welche Unterlagen Sie hierfür benötigen.
  • Ablauf einer Promotionszulassung hier.

 

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