| Nürnberger Arbeitsmarktexperte
empfiehlt:
Kombilohn statt Mindestlöhne
Zum Plan der Bundesregierung, mit einer Ausweitung des
bislang nur für das Baugewerbe geltenden Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
faktisch auf breiter Front branchenspezifische Mindestlöhne
einzuführen, warnt Prof. Dr. Hermann Scherl von der Wirtschafts-
und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität
Erlangen-Nürnberg in einem neuen Arbeitspapier vor beschäftigungsschädlichen
Folgen. Als bessere Alternative empfiehlt er, die bereits geplante
Änderung der Freibetragsregelung bei „Hartz IV”
zu einer konsequenten „Kombilohn”-Lösung auszubauen.
Dabei sollen niedrige Löhne deutscher Arbeitnehmer, die unter
oder nahe an den Bedarfssätzen für das Arbeitslosengeld
II liegen, durch staatliche Einkommenszuschüsse so aufgestockt
werden, dass das Haushaltseinkommen dann deutlich das Niveau der
Grundsicherung übersteigt.
Die als Ergebnis des „Job-Gipfels” geplante Neuregelung
der „Freibeträge bei Erwerbstätigkeit” (gem.
§ 30 SGB II) stellt dazu bereits einen ersten Schritt dar.
Danach hätte z.B. ein Alleinverdiener bei einem Ehepaar mit
Kind mit einem monatlichen Bruttolohn von 800 € (ca. 5 €
pro Stunde) einen Anspruch auf Aufstockung des Haushaltseinkommens
durch das Arbeitslosengeld II auf ca. 1.260 € und käme
dann mit einem „Freibetrag” von 240 € auf ein monatliches
Haushaltsnettoeinkommen von insgesamt ca. 1.500 €. Das wäre
wesentlich mehr, als von einem Mindestlohn von 1.600 € pro
Monat (bzw. 10 € pro Stunde) netto übrig bleiben würde.
Es fehlt allerdings noch eine ergänzende Regelung für
analoge Einkommenszuschüsse an Arbeitnehmerhaushalte, deren
Einkommen von vorneherein oberhalb der Bedarfssätze für
das Arbeitslosengeld II liegt.
Niedriglohnjobs könnten auf diese Weise „sozialverträglich”
gemacht werden. Mit deren Ausweitung ließen sich etliche sonst
drohende Jobverlagerungen in Niedriglohnländer abwenden. Und
mit niedrigeren Preisen für die mit größeren Anteilen
einfacher Arbeit produzierten Güter oder Dienstleistungen könnten
hierzulande auf längere Sicht auch zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten
für gering qualifizierte Arbeitnehmer erschlossen werden.
Arbeitslosen und auch Arbeitnehmern, deren Arbeitsplätze durch
die Billiglohnkonkurrenz aus osteuropäischen Ländern bedroht
sind, bietet dies bessere Perspektiven als Mindestlöhne für
fehlende oder wegfallende Jobs.
Das neue Arbeitspapier von Prof. Scherl mit dem Titel „Mehr
Mindestlöhne durch Ausdehnung des Entsendegesetzes? - ein Irrweg!”
steht auch als Internetpublikation zum
Download zur Verfügung.
Weitere Informationen
Prof. Dr. Hermann Scherl
Tel.: 0911/5302-653
scherl@wiso.uni-erlangen.de
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