Prüfungsordnung, Studienstart bis einschließlich Wintersemester 2009/10
Es gilt die Fassung vom 24.02.2010
www.wiso.uni-erlangen.de/pruefungsordnung
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Die Assessmentprüfung gilt mit 50 ECTS als bestanden, mit 60 ECTS als abgeschlossen. Bis Ende des dritten Semesters müssen 50 ECTS erreicht sein. Wenn dies geschafft ist, werden noch fehlende bzw. nicht bestandene Prüfungen aus der Assessmentphase wie Prüfungen der Bachelorphase behandelt. Es gibt also keine Fristen und ein Drittversuch wird gewährt.
Spezialfall Präsentations- und Moderationstechniken/ Schlüsselqualifikationsmodul
1. Fall:
Die Module ‚Präsentationsfähigkeiten‘ und ‚ Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten‘ wurden beide noch nicht abgeschlossen.
Hier gilt folgende Regelung: Die Studierenden belegen das neue ‚Schlüsselqualifikationsmodul‘ mit 5 ECTS.
Die Anmeldung zu diesem Modul erfolgt über StudOn vor Semesterbeginn.
2. Fall:
Nur Modul ‘Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten‘ ist abgeschlossen. Es gilt folgende Übergangsregelung:
Die Studien- und Prüfungsleistung für das Modul ‘Präsentationsfähigkeiten’ erfolgt in Form einer mündlichen Prüfung bei dem Modulverantwortlichen, Prof. Dr. Karl Wilbers. Es wird Selbstlernmaterial auf StudOn bereitgestellt, das die Grundlage für die Prüfung bildet. Die Prüfungsanmeldung erfolgt wie bisher über ‚mein Campus‘. Zusätzlich ist eine Anmeldung zur mündlichen Prüfung am Lehrstuhl erforderlich.
3. Fall:
Nur das Modul ‚Präsentationsfähigkeiten‘ ist abgeschlossen. Es gilt folgende Übergangsregelung: Die Studien- und Prüfungsleistung im Modul ‘Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten’ erfolgt, wie bisher, in Form einer Klausur. Die Vorbereitung erfolgt durch das e-learning-Modul in Form einer virtuellen Übung auf StudOn.
Schwerpunkt Betriebswirtschaftslehre
Im Vertiefungsbereich müssen 40 ECTS-Punkte erreicht werden, davon 25 ECTS-Punkte aus BWL-Vertiefungen.
Es kann hierbei frei kombiniert werden aus:
- Vertiefungen (10 ECTS),
- Vertiefungsmodulen (5 ECTS)
- Studienbereichen (20 ECTS)
Beispiel: Sie wählen einen Studienbereich, eine Vertiefung und zwei Vertiefungsmodule oder zwei Studienbereiche oder zwei Vertiefungen und vier Vertiefungsmodule.
Bereits angefangene (angemeldete) 10 ECTS-Vertiefungen müssen beendet werden.
Schwerpunkt Volkswirtschaftslehre
Im Vertiefungsbereich müssen 40 ECTS-Punkte erreicht werden, davon 20 ECTS-Punkte aus VWL-Vertiefungen.
Es kann hierbei frei kombiniert werden aus:
- Vertiefungen (10 ECTS)
- Vertiefungsmodulen (5 ECTS)
- Studienbereichen (20 ECTS)
Beispiel: Sie wählen einen Studienbereich, eine Vertiefung und zwei Vertiefungsmodule oder zwei Studienbereiche oder zwei Vertiefungen und vier Vertiefungsmodule.
Bereits angefangene (angemeldete) 10 ECTS-Vertiefungen müssen beendet werden.
Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik
Studenten, die bereits Vertiefungen (10 ECTS) angefangen haben, müssen ihr Studium nach der alten Prüfungsordnung beenden, es sei denn sie haben im Wintersemester 10/11 fristgerecht einen Antrag an das Prüfungsamt gestellt, um die alten 10 ECTS Module aufzusplitten und somit nach der neuen Prüfungsordnung zu studieren. Nach der alten Prüfungsordnung gilt folgende Regelung:
Im Vertiefungsbereich müssen 40 ECTS-Punkte erreicht werden, davon 30 ECTS-Punkte aus Wirtschaftsinformatik-Vertiefungen. Sie belegen drei vorgegebene Wirtschaftsinformatik-Vertiefungen (je 10 ECTS) und eine freie Vertiefung (10 ECTS). Wurden bisher keine Vertiefungen begonnen oder ein fristgerechter Antrag an das Prüfungsamt gestellt, gilt auch für Studierende mit Studiumsbeginn vor dem Wintersemester 10/11 die neue Prüfungsordnung. In diesem Fall gilt folgende Regelung:
Im Vertiefungsbereich müssen 40 ECTS-Punkte erreicht werden, davon 25 ECTS-Punkte aus Wirtschaftsinformatik-Vertiefungen. Es kann hierbei frei kombiniert werden aus:
- Vertiefungsmodulen (5 ECTS)
- Studienbereichen (20 ECTS)
Beispiel: Sie wählen zwei Studienbereiche oder einen Studienbereich und vier Vertiefungsmodule
Schwerpunkt Wirtschaftspädagogik
Die Studenten müssen eine eindeutige Wahl für die alte oder die neue Prüfungsordnung treffen.
Fällt die Entscheidung auf die alte Prüfungsordnung gilt folgende Regelung:
Im Vertiefungsbereich müssen 40 ECTS-Punkte erreicht werden, davon 20 ECTS-Punkte aus Wirtschaftspädagogik-Vertiefungen. Je nach Studienrichtung müssen die Vertiefungen folgendermaßen belegt werden:
Beispiel für Studienrichtung I: Sie wählen die berufs- und wirtschaftspädagogische Vertiefung (Block zu 10 ECTS), eine personalwissenschaftliche Vertiefung (Block zu 10 ECTS, diese entsprechen den Modulen aus dem Studienbereich Wirtschaftspädagogik), eine BWL-Vertiefung zu 10 ECTS sowie eine Vertiefung aller Institute zu 10 ECTS.
Beispiel für Studienrichtung II: Sie wählen die berufs- und wirtschaftspädagogische Vertiefung (10 ECTS), eine personalwissenschaftliche Vertiefung (10 ECTS), eine BWL-Vertiefung (10 ECTS) sowie eine Zweitfachvertiefung zu 10 ECTS.
Fällt die Wahl auf die neue Studienordnung, gilt folgende Regelung:
Im Vertiefungsbereich müssen 40 ECTS-Punkte erreicht werden, davon 20 ECTS-Punkte aus dem Studienbereich Wirtschaftspädagogik. Die Module ‘Kostenrechnung und Controlling’ und ‘Investition und Finanzierung’ sind als Pflichtmodule zu je 5 ECTS zu belegen. Sie können weitere 10 ECTS aus den Vertiefungsmodulen (5 ECTS) wählen.
Beispiele für Studienrichtung I: Sie wählen acht Vertiefungsmodule, die aus vier Modulen aus dem Studienbereich Wirtschaftspädagogik zu je 5 ECTS (den Studienbereich finden Sie vorne im Modulhandbuch), zwei freien Modulen zu 5 ECTS sowie dem Modul ‘Kostenrechnung und Controlling’ und ‘Investition und Finanzierung’ (je 5 ECTS) bestehen muss.
Beispiel für Studienrichtung II: Sie wählen acht Vertiefungsmodule, die aus vier Modulen aus dem Studienbereich Wirtschaftspädagogik zu je 5 ECTS (den Studienbereich finden Sie vorne im Modulhandbuch), der Zweitfachvertiefung zu 10 ECTS sowie dem Modul ‘Kostenrechnung und Controlling’ und ‘Investition und Finanzierung’ (je 5 ECTS) bestehen muss.
Neue Prüfungsordnung, Studienstart ab Wintersemester 2010/11
Es gilt die Fassung vom 30.07.2010
www.wiso.uni-erlangen.de/pruefungsordnung
Die Assessmentphase geht im Verhältnis zur Bachelorphase 1:2 in die Endnote ein.
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Die Assessmentprüfung gilt mit 50 ECTS als bestanden, mit 60 ECTS als abgeschlossen. Bis Ende des dritten Semesters müssen 50 ECTS erreicht sein. Wenn dies der Fall ist, werden noch fehlende bzw.nicht bestandene Prüfungen aus der Assessmentphase wie Prüfungen der Bachelorphase behandelt, es gibt also keine Fristen und ein Drittversuch wird gewährt.
Schwerpunkt Betriebswirtschaftslehre
Im Vertiefungsbereich müssen 45 ECTS-Punkte erreicht werden, davon 25 ECTS-Punkte aus BWL-Vertiefungen.
Es kann hierbei frei kombiniert werden aus:
- Vertiefungsmodulen (5 ECTS)
- Studienbereichen (20 ECTS)
Beispiel: Sie wählen zwei Studienbereiche und ein Vertiefungsmodul oder einen Studienbereich und fünf Vertiefungsmodule
Schwerpunkt Volkswirtschaftslehre
Im Vertiefungsbereich müssen 45 ECTS-Punkte erreicht werden, davon 25 ECTS-Punkte aus VWL-Vertiefungen.
Es kann hierbei frei kombiniert werden aus:
- Vertiefungsmodulen (5 ECTS)
- Studienbereichen (20 ECTS)
Beispiel: Sie wählen zwei Studienbereiche und ein Vertiefungsmodul oder einen Studienbereich und fünf Vertiefungsmodule
Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik
Im Vertiefungsbereich müssen 45 ECTS-Punkte erreicht werden, davon 25 ECTS-Punkte aus Wirtschaftsinformatik-Vertiefungen.
Es kann hierbei frei kombiniert werden aus:
- Vertiefungsmodulen (5 ECTS)
- Studienbereichen (20 ECTS)
Beispiel: Sie wählen zwei Studienbereiche und ein Vertiefungsmodul oder einen Studienbereich und fünf Vertiefungsmodule
Schwerpunkt Wirtschaftspädagogik
Im Vertiefungsbereich müssen 40 ECTS-Punkte erreicht werden, davon 20 ECTS-Punkte aus dem Studienbereich Wirtschaftspädagogik. Die Module ‘Kostenrechnung und Controlling’ und ‘Investition und Finanzierung’ sind als Pflichtmodule zu je 5 ECTS zu belegen. Sie können weitere 10 ECTS aus den Vertiefungsmodulen (5 ECTS) wählen.
Beispiel für Studienrichtung I: Sie wählen acht Vertiefungsmodule, die aus vier Modulen aus dem Studienbereich Wirtschaftspädagogik zu je 5 ECTS (den Studienbereich finden Sie vorne im Modulhandbuch), zwei freien Modulen zu 5 ECTS sowie dem Modul ‘Kostenrechnung und Controlling’ und ‘Investition und Finanzierung’ (je 5 ECTS) bestehen muss.
Beispiel für Studienrichtung II: Sie wählen acht Vertiefungsmodule, die aus vier Modulen aus dem Studienbereich Wirtschaftspädagogik zu je 5 ECTS (den Studienbereich finden Sie vorne im Modulhandbuch), der Zweitfachvertiefung zu 10 ECTS sowie dem Modul ‘Kostenrechnung und Controlling’ und ‘Investition und Finanzierung’ (je 5 ECTS) bestehen muss.
Studienstart im Sommersemester 2011
Es gilt die Fassung vom 24.02.2011
www.wiso.uni-erlangen.de/pruefungsordnung
- Die Assessmentprüfung muss innerhalb von vier Semestern bestanden werden und geht im Verhältnis zur Bachelorphase mit 1:2 in die Endnote ein.
- Geänderter Musterstudienplan.
- Wahlmöglichkeiten entsprechend der Jahrgänge ab WS 2010/11

