1. Zeitrahmen
Das Grundstudium ist auf vier Semester angelegt.
2. Fächer und Leistungsnachweise
Das im Grundstudium zu absolvierende Pflichtlehrprogramm besteht aus sieben Vordiplom-Fächern, die Gegenstand der Diplomvorprüfung sind.
Zusätzlich können während des Grundstudiums verschiedene andere Lehrveranstaltungen belegt werden. Beispielsweise kann es sich - je nach individuellem Kenntnisstand - empfehlen, mit der Sprachausbildung bereits im Grundstudium zu beginnen, wenn man im Hauptstudium (evtl.) eine Fremdsprache mit Auslandswissenschaft als Pflichtwahlfach nehmen möchte.
2.1 Fächer des Vordiploms
Gemäß §22 Abs I PO sind im Nürnberger Studiengang Betriebswirtschaftslehre folgende Fächer zu absolvieren:
- Grundzüge des betrieblichen Rechnungswesens mit den Teilfächern (Note geht nicht ins Vordiplom (VD) ein)
a) Kostenrechnung
b) Buchführung - Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler mit den Teilprüfungen (Note geht nicht ins VD ein)
a) Analysis und lineare Algebra
b) Finanzmathematik - Einführung in die betriebliche Informationsverarbeitung mit den Teilprüfungen (Note geht nicht ins VD ein)
a) Theorie der Informationsverarbeitung
b) Praktische Anwendungen der Informationsverarbeitung - Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre mit den Teilprüfungen
a) Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre I
b) Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre II - Grundzüge der Volkswirtschaftslehre mit den Teilprüfungen
a) Grundzüge der Volkswirtschaftslehre I
b) Grundzüge der volkswirtschaftslehre II - Die wirtschaftlich wesentlichen Teile des Privaten
Rechts und des öffentlichen Rechts mit den Teilprüfungen
a) Privates Recht
b) öffentliches Recht - Grundzüge der Statistik mit den Teilprüfungen
a) Statistik I
b) Statistik II
2.1.1 Grundzüge des betrieblichen Rechnungswesens
Das vom Lehrstuhl für Rechnungswesen und Controlling angebotene Fach Fach "Einführung in das betriebswirtschaftliche Rechnungswesen" umfasst im zweisemestrigen Zyklus die Teilbereiche "Buchführung und Grundlagen der Bilanzierung" und "Grundlagen der Kostenrechnung":
- In jedem Wintersemester findet die zweistündige Vorlesung "Einführung in das betriebswirtschaftliche Rechnungswesen" statt. Diese wird durch eine in mehreren Gruppen parallel angebotene zweistündige Übung "Buchführung und Grundlagen der Bilanzierung" ergänzt
- In jedem Sommersemester wird die Übung "Grundlagen der Kostenrechnung" angeboten, die sich in eine einstündige Vorlesung und eine mehrfach parallel angebotene dreistündige Übung gliedert.
Sowohl in "Buchführung und Grundlagen der Bilanzierung" als auch in "Grundlagen der Kostenrechnung" ist eine Klausur zu schreiben. In jedem Semester wird ein Klausurenkurs angeboten, der die jeweils im Semester behandelten Stoffgebiete abdeckt.
2.1.2 Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler
Das Fach "Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler" wird von Prof. Fickel jedes Semester angeboten. Der Lehrstoff umfasst zum einen die Teilgebiete Analysis (Mathematik I) und Lineare Algebra (Mathematik II), zum anderen das Gebiet Finanzmathematik (Zinsen-, Renten-, Tilgungsrechnung, finanzmathematische Methoden der Investitionsrechnung etc.).
Im Fach "Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler" ist eine Klausur über den Stoff der Teilfächer Mathematik I und II und eine Klausur über den Stoff der Vorlesung Finanzmathematik zu schreiben. Es werden grundsätzlich zwei Lehrveranstaltungstypen angeboten, die wahlweise besucht werden können, "Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler" und "Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler einschließlich Brückenkurs". Letztere ist für Hörer ohne größere mathematische Vorkenntnisse gedacht. Näheres ist in der Vorbesprechung am Anfang jedes Semesters zu erfahren.
Außerhalb dieses Pflichtprogramms werden noch folgende Veranstaltungen angeboten:
(a) "Elementare Einführung in die Mathematik für Volks- und Betriebswirte" für Hörerinnen und Hörer, die in Mathematik einen Nachholbedarf haben und
(b) "Ausgewählte Kapitel der Analysis": Diese Veranstaltung ist für Hörerinnen
und Hörer gedacht, die Mühe haben, den mathematischen
Anforderungen im weiterführenden Studium zu folgen. Inhalte
sind mathematische Voraussetzungen, mit denen in der mikroökonomischen
Theorie gearbeitet wird, die aber in der Propädeutik nicht
behandelt werden können.
Prof. Fickel steht in seinen Sprechstunden in Raum LG 5.119 (5. Stock)
für Fragen zur Verfügung.
2.1.3 Einführung in die betriebliche Informationsverarbeitung
In dem von den Lehrstühlen der Wirtschaftsinformatik (Prof
Dr. Amberg, Prof. Dr. Bodendorf und Prof. Dr. Möslein) vertretenen
Fach "Einführung in die Informationsverarbeitung"
werden jeweils im Wintersemester eine einstündige Vorlesung und eine einstündige Übung angeboten.
Darüber hinaus findet eine praktische Ausbildung am
PC (Datenbank-, Tabellenkalkulations- und Textverarbeitungssoftware)
im PC-Pool 1 (Fakultätsgebäude Lange Gasse 20) statt.
über den Stoff der Vorlesung und Übung ist eine Klausur
zu schreiben. Daneben muss am Rechner ein ca.
50-minütiger
praktischer Test absolviert werden.
2.1.4 Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre
Das Fach "Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre"
(§ 22 Abs.1 Nr.1 PO) umfasst die Teilfächer BWL I und
BWL II:
a) Zu den "Grundzügen
der BWL I" gehört eine "Einführung in die Betriebswirtschaftslehre"
(unter Berücksichtigung institutioneller Aspekte), ergänzt
durch eine Veranstaltung über "Verhalten in Organisationen".
b) Zu den "Grundzügen
der BWL II" gehört die Behandlung sechs betrieblicher
Funktionallehren (siehe unten).
Es werden im Teilfach BWL I eine einstündige und im Teilfach
BWL II eine dreistündige Klausur geschrieben,
Die Fachnote im Fach "Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre"
wird zu einem Viertel aus der Note im Teilfach "Grundzüge
der Betriebswirtschaftslehre I" und zu drei Vierteln aus der
Note im Teilfach "Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre
II" errechnet.
Die Lehrveranstaltung zu "Einführung in die BWL"
(a) wird als dreistündige Vorlesung mit Übung im Sommersemester
als Gemeinschaftsveranstaltung von den Lehrstuhlinhabern Prof. Dr.
Bodendorf und Prof. Klaus, DBA angeboten. Ebenfalls im Sommersemester
findet die Veranstaltung "Verhalten in Organisationen"
(Prof. Dr. Moser) statt.
Die sechs Funktionallehren (b) werden von verschiedenen Lehrstuhlinhabern in jeweils ein- bis zweistündigen Vorlesungen und einstündigen Übungen im dritten Semester und vierten Semester angeboten.
Wintersemester:
- Absatz I
- Investitionen und Finanzierung
- Steuerlehre I
Sommersemester:
- Grundlagen der Unternehmensführung
- Quantitative Entscheidungslehre
- Produktion I
2.1.5 Grundzüge der Volkswirtschaftslehre
Das Fach "Grundzüge der Volkswirtschaftslehre" wird
an der WiSo von mehreren Lehrstühlen betreut. Es besteht aus
den Teilgebieten VWL I (75% Grundzüge der Makroökonomik,
25% Grundzüge der Wirtschaftspolitik) sowie VWL II (75% Grundzüge
der Mikroökonomie, 25% Grundzüge der Finanzwissenschaft),
die jeweils im Rahmen einer zweistündigen Klausur zu absolvieren
sind. Mikroökonomik wird alternativ von den Professoren Dr. Harbrecht und Reichel, Makroökonomik
von den Professoren Dr. Harbrecht und Schnabel,
Finanzwissenschaft von Professor Dr. Büttner und
Wirtschaftspolitik von Professor Dr. N.N. angeboten.
Für weitergehende Fragen bezüglich der Gestaltung des
Grundstudiums im Fach Volkswirtschaftslehre stehen die wissenschaftlichen
Mitarbeiter der volkswirtschaftlichen Lehrstühle in ihren Sprechstunden
zur Verfügung (siehe Lehrstuhlportraits der Lehrstühle
des Volkswirtschaftlichen Instituts).
2.1.6 Die wirtschaftlich wesentlichen Teile des Privatrechts und öffentlichen Rechts
Die juristische Grundausbildung erstreckt sich im Nürnberger Studiengang Betriebswirtschaftslehre auf die Rechtsgebiete "Privatrecht" und "öffentliches Recht".
Das Fach "Privatrecht" umfasst Einführungen in das Bürgerliche Recht (BGB und Nebengesetze) sowie das Handelsrecht (HGB) und wird von Prof. Dr. Herrmann, Lehrstuhl für Privat- und Wirtschaftsrecht vertreten. Zugleich erfolgt eine Einführung in die rechtswissenschaftliche Arbeitstechnik. Der Stoff wird im zweisemestrigen Zyklus im Rahmen je einer Vorlesung und einer Übung (Bürgerliches Recht und Handelsrecht) vermittelt.
Das Fach "öffentliches Recht" wird von Prof. Dr. Weiß vertreten. Im öffentlichen Recht werden die wirtschaftlich wesentlichen Teile des Verfassungsrechts (Wirtschaftsverfassungsrecht) und die wirtschaftlich wesentlichen Teile des Verwaltungsrechts (Wirtschaftsverwaltungsrecht) behandelt. Das Wirtschaftsverfassungsrecht umfasst insbesondere Strukturprinzipien des Rechts und die Grundrechte. Gegenstände des Wirtschaftsverwaltungsrechts sind das Allgemeine Verwaltungsrecht und ausgewählte Gebiete des Besonderen Verwaltungsrechts. Das Studium dieses Faches erstreckt sich ebenfalls auf zwei Semester, wobei die Vorlesungen "öffentliches Recht der Wirtschaft I und II" (6 SWS) gehört und eine Übung wahrgenommen werden müssen.
Im Fach "Die wirtschaftlich wesentlichen Teile des Privaten
und des öffentlichen Rechts" sind zwei zweistündige
Klausuren zu schreiben.
Im Studiengang Wirtschaftspädagogik beträgt
die Dauer der Rechtsklausur zweieinhalb Stunden. Die Klausur besteht
zu gleichen Teilen aus Privatrecht (Vorlesung und Übung zum
Grundkurs BGB/HGB I: 5 SWS) und aus öffentlichem Recht (Vorlesungen
zum Wirtschaftsverfassungsrecht I und II sowie zum Wirtschaftsverwaltungsrecht
I und II: 6 SWS).
2.1.7 Grundzüge der Statistik
An der Nürnberger WiSo-Fakultät wird Statistik parallel von zwei Lehrstühlen (Prof. Dr. Riphahn und Prof. Dr. Klein) gelehrt, die sich im Grundstudium mit der Betreuung der Studentenjahrgänge semesterweise abwechseln. Beide Lehrstühle bieten jeweils das komplette Lehrveranstaltungsprogramm bis zur Diplomvorprüfung an.
Das Vorprüfungsfach "Statistik" erstreckt sich auf zwei Semester und umfasst die Teilbereiche "Deskriptive Statistik" und "Induktive Statistik". In jedem Semester gibt es jeweils eine vierstündige Vorlesung und eine zweistündige Übung, die jeweils mehrfach parallel angeboten wird.
Im Diplomvorprüfungsfach "Grundzüge der Statistik"
ist in den Teilfächern "Statistik I" und "Statistik
II" jeweils eine zweistündige Klausur zu schreiben.
Im Studiengang Wirtschaftspädagogik ist Statistik nur
in der Studienrichtung I ein Vorprüfungsfach. Allerdings können
auch bei den Doppelpflichtwahlfächern der Studienrichtung II
innerhalb ihres Kontingents von 12 SWS im Grundstudium Statistikanteile
enthalten sein. So wird für "Sozialkunde" als Prüfungsvorleistung
die erfolgreiche Teilnahme an einer Klausur zu den Grundlagen der
induktiven Statistk verlangt und damit der Besuch der Lehrveranstaltungen
zu "Statistik II" vorausgesetzt.
2.2 Empfohlener Studienaufbau
1. Bei Studienbeginn im Wintersemester:
nach dem 1.Fachsemester:
- Mathematik
- Rechnungswesen/Bilanzierung
- Statistik
nach dem 2. Fachsemester:
- Kostenrechnung
- Die wirtschaftlich wesentlichen Teile des Privaten Rechts
- Die wirtschaftlich wesentlichen Teile des öffentlichen Rechts
- Statistik II
- BWL I
nach dem 3. Fachsemester:
- Einführung in die IV mit Praktikum
- VWL I und II
nach dem 4. Fachsemester:
- BWL II
2. Bei Studienbeginn im Sommersemester:
nach dem 1. Fachsemester:
- Mathematik
- Kostenrechung
- Statistik I
- BWL I
nach dem 2. Fachsemester:
- Einführung in die IV mit Praktikum
- Statistik II
- VWL I und/oder VWL II
nach dem 3. Fachsemester:
- Die wirtschaftlich wesentlichen Teile des Privaten Rechts
- Die wirtschaftlich wesentlichen Teile des öffentlichen Rechts
- VWL I und/oder VWL II
nach dem 4. Fachsemester:
- BWL II
Für alle weitergehenden Fragen der Studiengestaltung bzw. Prüfungsplanung stehen die Studienfachberater in ihren Sprechstunden zur Verfügung.
3. Diplomvorprüfung
Für alle prüfungsrechtliche Belange ist das Prüfungsamt zuständig.

