Diplom-Wirtschaftsjurist

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Seit Wintersemester 2006/07 werden für Studienanfänger nur noch die Bachelor- Studiengänge angeboten. Die Zulassung zu Diplom-Studiengängen erfolgt nur noch in höheren Semestern.

Die Bachelor-Studiengänge des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften

Der Diplom-Studiengang "Wirtschaftsjurist" wird zu gleichen Teilen von der Juristischen Fakultät und von der WiSo-Fakultät getragen. Die inhaltlichen Anteile machen zwar zu ca. 2/3 Jura und 1/3 Wirtschaftswissenschaften aus. Aber es wird damit gerechnet, dass ein Großteil der Interessenten entweder aus der wirtschaftswissenschaftlichen Ausbildung kommt oder in der Entscheidungssituation steht, entweder BWL oder Wirtschaftsrecht zu studieren. Deshalb wird hier der Versuch gemacht, die spezifisch wirtschaftswissenschaftlichen Ausbildungsziele zu kennzeichnen. Eine vertiefende Untersuchung wirtschaftsjuristischer Berufsfelder findet sich der Text auf der Lehrstuhlseite von Prof. Herrmann.

1. Zum Stand der wirtschaftsrechtlichen Studienreformen

Die deutsche Juristenausbildung führt nach den Juristischen Ausbildungsordnungen (JAO) der Länder und § 5 Abs. 1 Deutsches Richtergesetz zur sog. Befähigung zum Richteramt, ganz gleich ob ein Richterberuf angestrebt wird oder nicht. Zum Beruf des Richters wird ebenso wie zu dem des Staatsanwaltes, eines höheren Verwaltungsbeamten oder Rechtsanwalts nur zugelassen, wer nach einem Rechtsstudium an einer deutschen Juristischen Fakultät mit Erster Juristischen Staatsprüfung (sog. Referendarexamen) das Zweite Juristische Staatsexamen (Assessorexamen) bestanden hat. Die gesamte Ausbildung ist deshalb wesentlich justizorientiert. Das gilt nicht nur für die Ausrichtung auf die Berufsfelder der Richter, Staats- und Rechtsanwälte, die bezeichnender Weise als „Organe der Rechtspflege“ rechtlich eingeordnet werden (§ 1 BRAO). Die Justizorientierung erfasst vielmehr auch fast die gesamte Didaktik und Methodik der universitären Juristenausbildung.

Im Kern ist die Justizorientierung auch nach Ansicht der Initiatoren der Erlangen-Nürnberger wirtschaftsjuristischen Ausbildung eine historische Errungenschaft, die selbstverständlich weiterzuführen ist, wo es um die wissenschaftliche und praktische Grundlegung für die genannten voll-juristischen Berufe geht. (Nur so läßt sich wohl auch das deutliche Mehrheitsvotum des Juristentages v. 1998 für Beibehaltung der Referendarausbildung (106:22:3 Stimmen, NJW 1999, 123) deuten. Auch die abw. Beschlüsse der Herbstkonferenz der Justizminister im Nov. 1998 halten an der Probezeit für den Justizdienst weitgehend fest und geben diese nur für die Zulassung zur Anwaltschaft auf (stattdessen Anwaltspraxis, s. NJW Heft.48/1998 S. XVIII); zur weiteren Diskussion I.v.Münch, NJW 1999, 618 ff.) Aber sie ist dort aufzugeben und sogar geradezu zu überwinden, wo die Absolventen nicht in primär justizorientierte Berufe streben. Dafür lassen sich in Deutschland folgende unterschiedliche Modelle konstatieren:

Zum Teil bieten die Jura-Fakultäten Aufbaustudiengänge an (Bremen, TU Dresden, Osnabrück und Würzburg). Diese können in der Regel erst nach dem Bestehen des Ersten juristischen Staatsexamens absolviert werden. Meist wird nur eine bestimmte, geringe Teilnehmerzahl überdurchschnittlicher Absolventen des grundständigen Jurastudiums aufgenommen. Manche Studienordnungen sehen vor, dass das Aufbaustudium bereits während des Jurastudiums begonnen werden kann. Der Bewerber muss aber stets davon ausgehen, dass er nach dem Referendarexamen noch mindestens 2 bis 4 Studiensemester weiter studieren muss. Wie in Erlangen-Nürnberg ist oft eine internationale Ausrichtung vorgesehen, wobei dann regelmäßig ein einjähriges Auslandsstudium verlangt wird. Zumeist überwiegen bei diesen Studiengängen die juristische Lehrinhalte.

Das gilt z.B. für die Angebote der TU Dresden (Europarecht) und der Universitäten in Bremen und Würzburg, die jeweils einen "Magister des Europäischen Rechts" eingeführt haben. Auch an der Universität Bonn kann ein "Magister des Europäischen Rechts" erworben werden. In Osnabrück gibt es einen Studiengang "Magister Rerum Fiscalium". Aber es gibt auch Studienangebote, bei denen wirtschaftswissenschaftlichen Themen größeres Gewicht zukommt. An der Juristischen Fakultät der Universität Bayreuth wird z.B. fakultativ eine Zusatzausbildung in "Wirtschaftswissenschaften" für Juristen angeboten.

Von diesen Studienmodellen deutlich unterschieden sind solche, die zwar ebenfalls ein Ergänzungsstudium vorsehen, dies aber im Gegensatz zum Aufbaustudium bereits während des Jurastudiums beginnen lassen. Hierzu rechnen etwa die Universitäten Konstanz und Hannover ("Magister des Europäischen Rechts") Halle ("Legum magister in oeconomicis" bzw. "Diplom-Wirtschaftsjurist") und Bayreuth ("Wirtschaftsjurist"). Soweit es sich um Magisterstudiengänge handelt, werden sie meist nicht nur den besonders erfolgreichen Absolventen der Rechtswissenschaften, sondern auch denen der Wirtschaftswissenschaften und der Wirtschaftspädagogik angeboten.

Ein noch stärker integriertes Konzept wird seit Beginn des WS 1999/2000 an der Universität- und Gesamthochschule Siegen im Fachbereich "Wirtschaftswissenschaften" praktiziert. Der Studiengang "Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht" sieht von Anfang an eine Kombination wirtschaftsrechtlicher und wirtschaftswissenschaftlicher Fächer mit dem Schwerpunkt des rechtswissenschaftlichen Teils vor. Er umfasst das private und öffentliche Wirtschaftsrecht in ähnlicher Breite, wie dies in Erlangen Nürnberg vorgesehen ist. An ein viersemestriges Grundstudium schließt sich ein ebenso langes Hauptstudium an, das wirtschaftsrechtliche Spezialkenntnisse vermittelt und wirtschaftswissenschaftliche Zusammenhänge vertieft. Zudem wird auf internationale, insbesondere europäische Bezüge besonderer Wert gelegt. Der Studiengang schließt mit einem Universitätsdiplom im Wirtschaftsrecht ab.

Insgesamt gesehen bietet sich den Abiturienten von heute bereits eine relativ breite Auswahl an Studienangeboten auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Im Konzeptionspapier des Erlangen-Nürnberger Studienganges wird der Stand dieser Entwicklung folgendermaßen eingeschätzt:

„Dass freilich eine einheitliche Ausbildung auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts bis heute nicht zustandegekommen ist, kann nicht als Mangel bezeichnet werden. Der Bedarf der Wirtschaft ist äußerst vielfältig. Erst im Wettbewerb der Studienangebote wird sich herauskristallisieren, welche Form der Ausbildung den durchschnittlichen Anforderungen der Wirtschaft am meisten entspricht“ (Blomeyer 2000).

Der Studiengang wurde im Wintersemester 200/01 mit einer voll ausgeschöpften Zulassungsbegrenzung von 30 Studienplätzen eröffnet und wegen der großen Nachfrage für das Wintersemester auf 50 Studienplätze erweitert. Die Konzeption des Grundstudiums scheint sich mit einigen kleineren Korrekturen zu bewähren. Für das Hauptstudium, das im Wintersemester 2001/02 beginnt, sind die wesentlichen Kooperationsabsprachen zwischen den beteiligten Fakultäten getroffen. Das Nähere ergibt sich aus dem folgenden Schema.

 

2. Studienverlauf

Das Studium ist auf 8 Semester zuzüglich 1 Examenssemester (Diplomarbeit oder 2 Seminare) angelegt. Es beginnt jeweils im Wintersemester; das Lehrangebot wird unbeschadet etwa notwendig werdender Wiederholungen im Jahreszyklus angeboten. Es umfasst etwa 180 SWS und zerfällt in ein Grund- und ein Hauptstudium.

a) 4-semestriges Grundstudium (85 SWS):

1. Semester (WS)

Juristische Grundlagenfächer (wahlweise)
Römische Rechtsgeschichte 2 SWS
Verfassungsgeschichte 1 SWS
Einführung in die Rechtswissenschaft 2 SWS

Bürgerliches Recht
Grundkurs I (mit Kolloquium) 6+2 SWS

Öffentliches Recht
Grundkurs I (mit Kolloquium) 4+2 SWS

Strafrecht
Grundkurs I (mit Kolloquium) 4+2 SWS

Wirtschaftswissenschaftliche Fächer
Einführung in die VWL 2 SWS
Mathematik (incl. Finanzmathematik) 4 SWS

Fremdsprachenausbildung 2-4 SWS

2. Semester (SS)

Juristische Grundlagenfächer (wahlweise)
Verfassungsgeschichte der Neuzeit 2 SWS
Römisches Privatrecht 2 SWS
Exegese zur deutschen Rechtsgeschichte 2 SWS

Bürgerliches Recht
Grundkurs II (mit Kolloquium) 6+2 SWS

Öffentliches Recht
Grundkurs II (mit Kolloquium) 4+2 SWS

Strafrecht
Grundkurs II (mit Kolloquium und integrierter Übung) 4+2 SWS

Wirtschaftswissenschaftliche Fächer
Einführung in die BWL (vorab Planspiel hierzu) 3 SWS

Fremdsprachenausbildung 2-4 SWS

3./4. Semester

(s. Internetseiten der Juristischen Fakultät im WS 01/02)

b) Im 4-semestrigen Hauptstudiumstehen die Wirtschaftswissenschaften und die spezifisch wirtschaftsrechtlichen Fächer im Vordergrund. Alle folgenden Angaben sind vorerst lediglich als Planungsdaten zu verstehen:

Lehrveranstaltungen der Wirtschaftswissenschaften:

Grundzüge d. mikroök. Theorie m. Übg. 3 SWS
Grundzüge d. makroök. Theorie m. Übg. 3 SWS
Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2 SWS
Grundzüge der Finanzwissenschaft 2 SWS
Allgemeine BWL
Absatz I 2 SWS
Steuerlehre 2 SWS
Produktion I 2 SWS
Investition u. Finanzierung 4 SWS
Managementlehre 2 SWS
Prüfungswesen 2 SWS

 

Lehrveranstaltungen der Rechtswissenschaften (Pflichtfächer):

Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (N) 4 SWS
Arbeitsrecht (E) 3 SWS
Sachenrecht (E) 4 SWS
Kredit- u. Kreditsicherungsrecht (N) 2 SWS
mit Insolvenzrecht
Europäisches Verfassungsrecht (N) 2 SWS
Europäisches Wirtschaftsrecht (N) 4 SWS
incl. Kolloquium 2 SWS
Internationales Privatrecht (E) 4 SWS
Rechtsvergleichung (E) 2 SWS
Steuerrecht I u. II (N) 2 SWS
Wirtschaftsverfassungsrecht II (N) 4 SWS
Wirtschaftsverwaltungsrecht II (N) 4 SWS
Welt (-Handels) -recht (N) 2 SWS
Wirtschaftsstrafrecht (E) 2 SWS

 

Rechts- und Wirtschaftswissenschaften (Pflicht-Wahlfächer) im Umfang von 14 SWS (darunter mindestens ein Seminar):

(1) Industrie und Handel
(2) Internationale Wirtschaft
(3) Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüsse (insbes. mergers and acquisitions)
(4) Unternehmen und Gesellschaften (insbes. Unternehmenssanierung)
(5) Personalwesen
(6) Banken- und Börsenwesen (ohne Investition u. Finanzierung)
(7) Banken- und Börsenwesen (mit Investition u. Finanzierung)
(8) Versicherungswesen (gleich Pflicht-Wahlfach BWL/VWL)
(9) Steuern und Rechnungsprüfung

 

Das Studium ist so angelegt, daß es jeweils nur zum Wintersemester eines Jahres begonnen werden kann. Ein "Seiteneinstieg" ist derzeit nicht möglich.

Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Studienplan.