Internationale BWL - Ablauf

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Grundstudium

Das Grundstudium muss spätestens am Ende des fünften Semesters mit der Diplomvorprüfung abgeschlossen werden und entspricht weitestgehend dem Grundstudium des Studiengangs "Betriebswirtschaftslehre".

Abweichend für den Studiengang „Internationale Betriebswirtschaftslehre“ kommen jedoch zu den obligatorischen vier Vordiplomfächern Statistik, Privates und Öffentliches Recht, BWL I und II bzw. VWL I und II zusätzlich zwei Fremdsprachen hinzu, die auch im Rahmen der Diplomvorprüfung abgeprüft werden.

 

Hauptstudium

Das Hauptstudium muss spätestens am Ende des 13. Fachsemesters mit der erfolgreichen Teilnahme am zweiten Teil der Diplomprüfung abgeschlossen sein. Näheres regelt der § 4 der Diplomprüfungsordnung für Internationale Betriebswirtschaftslehre. Die Besonderheiten neben dem Erlernen zweier Fremdsprachen und der Belegung von speziell auf die Internationalisierung ausgerichteten Fächern ist vor allem das im Rahmen des Hauptstudiums obligatorisch zu absolvierende Jahr an einer ausländischen Partneruniversität. Die im Ausland erbrachten Leistungen werden vollständig anerkannt. Die Studierenden haben derzeit die Wahl zwischen über 90 renommierten Universitäten in Europa und Übersee, an denen sie eine Vielzahl von Fächern studieren können. Beendet wird das Studium mit dem Titel eines "Internationalen Diplomkaufmanns" und der Gewissheit, sich umfassend auf die internationalen Herausforderungen in allen Wirtschaftsbereichen vorbereitet zu haben.

Das Hauptstudium (fünftes bis neuntes Semester) dient der Vertiefung und Spezialisierung innerhalb eines Studiengangs und schließt mit einer zweigeteilten Diplomprüfung ab, die erstens aus einer Diplomarbeit und zweitens aus den studienbegleitenden schriftlichen bzw. mündlichen Prüfungen besteht. Die Diplomprüfung erstreckt sich auf folgende Fächer:

  1. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (3 x 4 CP = 12 CP)
  2. Spezielle Internationale Betriebswirtschaftslehre (2 x 6 CP = 12 CP)
  3. Volkswirtschaftslehre (2 x 6 CP = 12 CP)
  4. Europarecht (6 CP)
  5. Auslandswissenschaften (6 CP)
  6. Wahlfach I (6 CP)
  7. Internationales Wahlfach (6 CP)

Als Allgemeine Betriebswirtschaftslehre kann ein Fach aus der folgenden Liste gewählt werden:

  • Absatz (LS Prof. Dr. Diller)
  • Finanzwirtschaft (LS Prof. Dr. Löffler)
  • Führungslehre (LS Prof. Dr. Hungenberg)
  • Informationswirtschaft (LS Prof. Dr. Möslein)
  • Kommunikationswirtschaft (LS Prof. Dr. Bodendorf)
  • Logistik (LS Prof. Klaus)
  • Quantitative Entscheidungsunterstützung (LS Prof. Dr. Schöffski)
  • Personalwesen (LS Prof. Dr. Holtbrügge)
  • Produktion (LS Prof. Dr. Voigt)
  • Rechnungswesen (LS Prof. Dr. Fischer)
  • Unternehmensanalyse und -steuerung (LS Prof. Dr. Henselmann)
  • Unternehmensbesteuerung (LS Prof. Dr. Scheffler)

Die Spezielle Internationale Betriebswirtschaftslehre setzt sich aus dem Halbpflichtwahlfach Internationales Management (Prof. Dr. Holtbrügge) und wahlweise aus einem der Halbfächer Internationale Finanzwirtschaft, Internationale Logistik, Internationales Marketing, Internationale Produktion, Internationale Steuerlehre und Strategic Management zusammen.

Im Fach Volkswirtschaftslehre beschäftigt man sich mit den verschiedensten Teilgebieten wie z. B. der realen und monetären Außenwirtschaft, alternativ dazu mit der Allokation und Makroökonomie oder der Weltwirtschaftspolitik sowie der Geld- und Währungspolitik. Aber auch die Gebiete wie Öffentliche Einnahmen und Finanzpolitik oder Entwicklungspolitik bieten interessante Studienmöglichkeiten.

Neben dem Halbfach Europarecht muss das Halbfach Auslandswissenschaften belegt werden. Hierzu ist aus folgenden Fächern ein Halbfach auszuwählen:

  • USA, Kanada, Großbritannien und Irland
  • Frankreich und französischsprachige Welt
  • Spanien und Lateinamerika
  • Italien
  • Portugal und Brasilien

„Eingeschränktes Wahlhalbfach“ – Wahlhalbfach 1

Es muss ein Halbfach aus einem, in der Prüfungsordnung festgelegten Halbfachkanon gewählt werden. Hierbei sind alle oben genannten Fächer mit Ausnahme der ABWL und der Auslandswissenschaften wählbar, soweit sie nicht bereits als Wahlfach belegt wurden. Es besteht dadurch die Möglichkeit der Spezialisierung auf einzelne Studienschwerpunkte.

„International ausgerichtetes freies Wahlhalbfach“ – Wahlhalbfach 2

Es besteht hier die Möglichkeit einer breiten Auswahl an Halbfächern, die unter der Prämisse zu wählen sind, dass inhaltlich eine internationale Ausrichtung erfolgt. Näheres ist hierzu in der Prüfungsordnung geregelt.

Auslandsaufenthalt

Ein einjähriger Auslandsaufenthalt ist zu Beginn des Hauptstudiums in der Regel an einer der über 90 Partneruniversitäten zu absolvieren. Die während des Auslandsstudiums erbrachten Studienleistungen werden angerechnet.
Studienleistungen von einer ausländischen Universität, die nicht Partneruniversität der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät ist, können auf Antrag angerechnet werden, soweit Gleichwertigkeit besteht. Ein entsprechender Antrag ist vor Antritt des Auslandsstudiums beim jeweiligen Fachvertreter zu stellen.
Zu einem Überblick über unsere Partneruniversitäten gelangen Sie hier.

Praktikum

Bei der Meldung zur letzten Teilprüfung der Diplomprüfung ist der Nachweis über eine geeignete berufspraktische Tätigkeit in der Wirtschaft oder Wirtschaftsverwaltung von 12 Wochen, vorzugsweise im Ausland, nachzuweisen. Das Praktikum kann vor Studienbeginn, während des Grund- oder Hauptstudiums und in mehreren Teilabschnitten absolviert werden.

Um einen internationalen Praktikumsplatz zu erhalten, helfen u.U. folgende Adressen weiter:

Auch einzelne Lehrstühle oder Unternehmen sind oft bereit ihre Hilfe anzubieten.

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung kann hier eingesehen werden.