Internationaler Wirtschaftsjurist

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1. Allgemeines zum Studiengang

Seit dem Wintersemester 2000/01 bieten die Juristische Fakultät und die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg den Studiengang "Internationales Wirtschaftsrecht" an. Der Studiengang ist als juristischer Studiengang konzipiert, enthält aber auch wirtschaftswissenschaftliche Fächer, die in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Wirtschaftsrecht stehen. Es handelt sich nicht um ein Aufbau- oder Zusatzstudium. Das Verhältnis der rechtswissenschaftlichen Fächer zu den wirtschaftswissenschaftlichen beträgt etwa 60 : 40. Das Studium ist auf acht Semester angelegt, zu dem noch ein Prüfungssemester hinzukommt.

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1.1 Ziel des Studiums

Mit dem Studiengang "Internationales Wirtschaftsrecht" beabsichtigt die Universität Erlangen-Nürnberg den gewandelten Erfordernissen gerecht zu werden, die die moderne Wirtschaft an Juristen stellt. Gerade im Wirtschaftsleben zeigt sich, dass Juristen neben den rechtlichen auch vertiefte Kenntnisse über wirtschaftliche Zusammenhänge benötigen.
Die durch die klassische Juristenausbildung vermittelten Fähigkeiten und Kenntnisse entsprechen bei weitem nicht den vielfältigen Anforderungen der Wirtschaft. Der grundlegend ausgebildete Volljurist besitzt zwar nach wie vor gute Berufschancen. Die Wirtschaftspraxis wünscht sich aber einen "modern" ausgebildeten Juristen, der wirtschaftliche Zusammenhänge kennt und diese auch rasch erkennt und darüber hinaus über hervorragende englische und rechtliche Sprachkenntnisse verfügt.
Es besteht bereits heute ein hoher Bedarf an ausgebildeten Wirtschaftsjuristen, der auch in Zukunft nicht nachlassen wird. Insgesamt wird der Trend zur Spezialisierung sich verstärken, so dass die Studenten mit diesem Studiengang effektiv auf ihre künftigen Aufgaben in der Wirtschaft vorbereitet werden. Der Studiengang umfaßt zum einen eine universitäre Grundausbildung in Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. In Anbetracht einer immer steigenden internationalen Vernetzung des Wirtschaftslebens soll die Ausbildung die Studierenden zum anderen mit dem internationalen Recht vertraut machen und sie in die Lage versetzen, sich in fremde Rechtsordnungen einzufinden und mit ausländischen Juristen zu kommunizieren. Da sich die globale Wirtschaft am anglo-amerikanischen Rechtssystem orientiert, ist auch die Unterrichtung der englischen (Fach-) Sprache Inhalt des Studiums.

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1.2 Abschluss

Nach bestandener Diplomprüfung erwirbt der Kandidat bzw. die Kandidatin den Titel "Diplom-Wirtschaftsjurist/in (Univ.)" abgekürzt: "Dipl.jur.oec.univ.".

Der Absolvent dieses Studienganges ist mit Abschluss seiner Ausbildung in der Lage in der Wirtschaftspraxis tätig zu werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Ausbildung zum Volljuristen fortzusetzen und zu beenden.
Eine ausführliche Übersicht zu den Berufgruppen findet sich auf der Homepage von Prof. Dr. H. Herrmann an der WiSo-Fakultät (www.wiso.uni-erlangen.de/WiSo/Wirecht/pre).

1.3 Rechtsgrundlagen

Die Ausbildung zum Diplom-Wirtschaftsjuristen ist in der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Internationales Wirtschaftsrecht geregelt. Diese finden Sie etwa auf der Homepage der Juristischen Fakultät unter der Rubrik „Prüfungs- und Studienordnungen“

Zur Prüfungsordnung

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2. Zulassung und Immatrikulation

Der Studiengang steht lediglich der eng begrenzten Zahl von 30 Studenten zur Verfügung. Aufgrund der grossen Resonanz bei den Studienanfängern wird ein Auswahlverfahren durchgeführt, das die Abiturnote und eine Wartezeit berücksichtigt. Es wird auch ein Nachrückverfahren durchgeführt.
Darüber hinaus bestehen keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen.Gute Englischkenntnisse sind jedoch unabdingbare Voraussetzung.
Das Studium ist so angelegt, daß es jeweils nur zum Wintersemester eines Jahres begonnen werden kann.

Bewerbungsschluß ist wegen des "lokalen numerus clausus" jeweils der

15. Juli

für das folgende Wintersemester. Bis spätestens zu diesem Termin muss die Bewerbung mit dem ausgefüllten „Antrag auf Zulassung zum Studium“ und allen weiteren erforderlichen Unterlagen bei der Universität vorliegen.

Bewerbungsunterlagen können bei der

Zulassungsstelle
der Universität Erlangen-Nürnberg,
Postfach 3520,
91023 Erlangen,

Tel.: 09131/85240-76 bzw.-79

unter Beifügung eines Freiumschlages (Porto 1,06 €) angefordert werden.

Mit Ihren Fragen zur Zulassung wenden Sie sich bitte an die oben genannte Stelle oder informieren Sie sich auf der Homepage unserer Universität unter der Rubrik „Studium“.

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3. Hinweise zur Organisation des Studiums

3.1 Aufbau des Studiums

Das Studium ist in ein viersemestriges Grundstudium und ein anschliessendes viersemestriges Hauptstudium gegliedert. Das Grundstudium wird mit der Diplomvorprüfung abgeschlossen, welche Voraussetzung für die Zulassung zum Hauptstudium ist.
Der Höchstumfang der zum planmäßigen Studium erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt 168 SWS; davon entfallen auf das Grundstudium 87 SWS. Es gibt grundsätzlich keine Verpflichtung, in bestimmten Semestern bestimmte Lehrveranstaltungen zu besuchen. Der Studienplan ist nur ein Vorschlag, der es ermöglicht, dass alle für die Prüfungen erforderlichen Lehrveranstaltungen besucht werden und zwar in einer pädagogisch sinnvollen Reihenfolge. Überschneidungen von Lehrveranstaltungen können so weitgehend vermieden werden.

Gedankliche Grundlage des Studienablaufs ist das sog. Y-Modell.
Das Grundstudium ist in Kernstücken deckungsgleich mit dem Grundstudium der Juristen. Daneben erfasst es Gebiete, die im Grundstudium der VWL und BWL erforderlich sind. Hinzu kommt ein obligatorischer Sprachunterricht in Englisch.
Im Hauptstudium stehen die Wirtschaftswissenschaften und die spezifisch wirtschaftsrechtlichen Fächer im Vordergrund. Den Studenten werden Rechtsgebiete vermittelt, die heute in Unternehmen als maßgeblich gelten. Aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften sind folgende Fächer von Bedeutung: Grundzüge der mikroökonomischen und makroökonomischen Theorie, Grundzüge der Wirtschaftspolitik, Grundzüge der Finanzwissenschaft, Allgemeine BWL, Absatz I, Steuerlehre, Produktion I, Investition und Finanzierung, Prüfungswesen und Managementlehre. Aus dem Bereich der Rechtswissenschaften sind folgende Fächer in das Hauptstudium einbezogen: Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Sachenrecht, Kredit- und Kreditsicherungsrecht mit Insolvenzrecht, Europäisches Verfassungsrecht, Europäisches Wirtschaftsrecht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung, Steuerrecht I und II, Wirtschaftsverfassungsrecht II, Wirtschaftsverwaltungsrecht II, Welt (-Handels)-recht und Wirtschaftsstrafrecht.
Zudem können weitere international ausgerichtete Veranstaltungen besucht werden. Es werden regelmäßig Kurse angeboten, in denen die Strukturen des französischen, englischen und anglo-amerikanischen Rechts gelehrt werden. In den Sommersemestern werden beispielsweise Lehrveranstaltungen im anglo-amerikanischen Recht von Professoren amerikanischer Universitäten nach amerikanischen Methoden gehalten und auch abgeprüft.
Im Verlauf des Hauptstudiums haben die Studierenden ein Wahlfach zu wählen (Pflichtwahlfach). Dabei stehen folgende neun Wahlfächer zur Auswahl: Industrie und Handel, Internationale Wirtschaft, Unternehmenszusammenschlüsse (insbes. mergers und acquisitions), Unternehmen und Gesellschaft (insbes. Unternehmenssanierung), Personalwesen, Banken und Börsenwesen (ohne Investition und Finanzierung), Banken- und Börsenwesen (mit Investition und Finanzierung), Versicherungswesen, Steuern und Rechnungsprüfung.
Zudem wird ein intensiver Praxisbezug hergestellt werden, wie z.B. in Seminaren, deren Themen mit Damen und Herren aus der Praxis abgestimmt sind.
Während des Hauptstudiums wird dringend empfohlen, ein Praktikum in einer ausländischen Anwaltskanzlei oder einem anderen in der internationalen Wirtschaft tätigen Unternehmen oder in vergleichbaren Organisationen durchzuführen, das in zwei Abschnitten in der vorlesungsfreien Zeit erfolgen sollte. Die Juristische Fakultät wird bei der Suche nach geeigneten ausländischen Kanzleien behilflich sein.

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3.2 Veranstaltungen

In der ersten Semesterwoche findet für die Studienanfänger eine einmalige Einführungsveranstaltung statt, deren Termin rechtzeitig bekannt gegeben wird. In dieser Veranstaltung sollen die Studienanfänger mit den Gepflogenheiten des Studiums vertraut gemacht werden.
Grundsätzlich finden für die Studierenden des Studienganges „Internationales Wirtschaftsrecht“ keine gesonderten Veranstaltungen statt. Da die Veranstaltungen deckungsgleich mit denen der Juristen und Wirtschaftswissenschaftler sind, nehmen sie an diesen teil.
Die Vorlesung ist die Grundform der Lehrveranstaltung und die Hauptform der Stoffvermittlung. Vor einem unterschiedlich grossen Teilnehmerkreis wird in der Vorlesung ein Rechtsgebiet oder ein Themenkreis behandelt.
Begleitend zu einer Vorlesung wird in Kolloquien, die in kleinen, parallelen Gruppen abgehalten werden, der Vorlesungsstoff vertieft und die Arbeitsweise eingeübt.
In Seminaren werden spezielle Themen in kleinen Gruppen unter Leitung eines Hochschullehrers erarbeitet. Dabei hat jeder Teilnehmer ein Referat über sein Thema zu fertigen und vorzutragen. Hierbei werden auch Rhetorikfähigkeiten und Verhandlungsmanagement vermittelt.
Die Veranstaltungen der Juristischen Fakultät finden in der Regel in Erlangen im Auditorium Maximum (Bismarckstr. 1), im Kollegienhaus (Universitätsstr. 15) oder in einem der Unterrichtsräume des Juridicums (Schillerstr. 1) statt. Der Fremdsprachen-unterricht wird ebenfalls in Erlangen im Sprachenzentrum (Bismarckstr. 1) durchgeführt. Die wirtschaftswissenschaftlichen Veranstaltungen finden dagegen regelmäßig in Nürnberg (Lange Gasse) statt.
Die Lehrveranstaltungen werden jeweils im Vorlesungsverzeichnis angekündigt, welches Anfang Oktober bzw. Anfang April für das jeweils folgende Semester im Buchhandel erhältlich ist. Da aber nach Drucklegung des Vorlesungsverzeichnisses noch Änderungen möglich sind, sind das endgültige Programm der Lehrveranstaltungen entweder den ausgehängten Listen oder dem Internet kurz vor Beginn der Vorlesungszeit zu entnehmen.

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4. Leistungsnachweise

4.1 Diplomvorprüfung

Die Prüfungen der Diplomvorprüfung sollen bis zum Ende des vierten Semesters abgelegt werden. Jeder Studierende hat sich so rechtzeitig zu den einzelnen Prüfungen zu melden, dass er sie bis zum Ende des vierten Fachsemesters vollständig abschliessen kann. Die Meldefristen und Prüfungstermine zu den einzelnen Prüfungen werden rechtzeitig bekannt gemacht. Eine Überschreitung der Fristen führt dazu, dass die Prüfungsteile als nicht bestanden gelten, zu denen sich der/die Studierende nicht rechtzeitig angemeldet hat. Über das Vorliegen von Gründen, die eine spätere Anmeldung rechtfertigen entscheidet der Prüfungsausschuss.
Nicht bestandene Prüfungen können grundsätzlich einmal wiederholt werden. Die entsprechende Prüfung muss innerhalb von sechs Monaten nach Mitteilung des Prüfungsergebnisses abgelegt werden. Wird eine entsprechende Lehrveranstaltung lediglich im Jahresrhythmus angeboten, verlängert sich die Frist auf 12 Monate.

1. Rechtswissenschaftlicher Teil

Für die Diplomvorprüfung müssen die "Kleinen Scheine" im Strafrecht, Bürgerlichen Recht und im Öffentlichen Recht und die juristischen Zwischenprüfungsklausuren (vier schriftliche Fachprüfungen in den drei genannten Hauptfächern und in einem Grundlagenfach) bestanden werden.
Bei den „Kleinen Scheinen“ handelt es sich um die Übungen für Anfänger, die auf die Grundkurse in den drei juristischen Hauptfächern abgestimmt bzw. integriert sind. In diesem Rahmen werden auch die Zwischenprüfungsklausuren abgehalten.

2. Wirtschaftswissenschaftlicher Teil

Des weiteren müssen die Prüfungen in folgenden wirtschaftswissenschaftlichen Fächer bestanden sein: Grundzüge der BWL I, Grundzüge der Statistik I, Einführung in die VWL, Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler mit den Teilfächern Analysis und Lineare Algebra sowie Finanzmathematik, Grundzüge des Betrieblichen Rechnungswesens mit den Teilfächern Kostenrechnung und Buchführung und Einführung in die Informationsverarbeitung.
Die Prüfungen werden jeweils am Ende der Lehrveranstaltungen entsprechend dem credit-points-System durchgeführt.

3. Englisch

Zudem ist zum Bestehen der Diplomvorprüfung die Erlangung des Zeugnisses UNICERT III in Englisch Voraussetzung. Die Zertifikatsprüfung UNICERT III findet zweimal im Jahr (in der Regel im April und Oktober) statt, wofür der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an vier Englischkursen à 2 SWS vorausgesetzt wird.

4. Anrechnung von Leistungen

Eine im Studiengang Rechtswissenschaft an einer inländischen Universität oder gleichgestellten Hochschule bestandene Zwischenprüfung wird als rechtswissenschaftlicher Teil der Diplomvorprüfung anerkannt. Bestandene Teilprüfungen und andere Studien- und Prüfungsleistungen werden bei Gleichwertigkeit angerechnet.

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4.2. Diplomprüfung

Die Diplomprüfung besteht grundsätzlich aus den Fachprüfungen und der Diplomarbeit, die im Anschluss an das achtsemestrige Studium anzufertigen ist. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Diplomarbeit durch zwei hochwertige Seminararbeiten aus zwei verschiedenen juristischen Fächern und bei verschiedenen Lehrpersonen zu ersetzen.

Sollten nach der Lektüre noch Fragen inhaltlicher Art bestehen, so können diese
gerichtet werden an

den Lehrstuhl Prof. Dr. Dr. Grundmann
Tel.: 09131/85-29281
E-Mail: Christel.Fritze@jura.uni-erlangen.de