- Allgemeines zum Studiengang
- Zulassung und Immatrikulation
- Hinweise zur Organisation des Studiums
- Leistungsnachweise
1. Allgemeines zum Studiengang
Seit dem Wintersemester 2000/01 bieten die Juristische Fakultät und die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg den Studiengang "Internationales Wirtschaftsrecht" an. Der Studiengang ist als juristischer Studiengang konzipiert, enthält aber auch wirtschaftswissenschaftliche Fächer, die in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Wirtschaftsrecht stehen. Es handelt sich nicht um ein Aufbau- oder Zusatzstudium. Das Verhältnis der rechtswissenschaftlichen Fächer zu den wirtschaftswissenschaftlichen beträgt etwa 60 : 40. Das Studium ist auf acht Semester angelegt, zu dem noch ein Prüfungssemester hinzukommt.
1.1 Ziel des Studiums
Mit dem Studiengang "Internationales Wirtschaftsrecht"
beabsichtigt die Universität Erlangen-Nürnberg den gewandelten
Erfordernissen gerecht zu werden, die die moderne Wirtschaft an
Juristen stellt. Gerade im Wirtschaftsleben zeigt sich, dass Juristen
neben den rechtlichen auch vertiefte Kenntnisse über wirtschaftliche
Zusammenhänge benötigen.
Die durch die klassische Juristenausbildung vermittelten Fähigkeiten
und Kenntnisse entsprechen bei weitem nicht den vielfältigen
Anforderungen der Wirtschaft. Der grundlegend ausgebildete Volljurist
besitzt zwar nach wie vor gute Berufschancen. Die Wirtschaftspraxis
wünscht sich aber einen "modern" ausgebildeten Juristen,
der wirtschaftliche Zusammenhänge kennt und diese auch rasch
erkennt und darüber hinaus über hervorragende englische
und rechtliche Sprachkenntnisse verfügt.
Es besteht bereits heute ein hoher Bedarf an ausgebildeten Wirtschaftsjuristen,
der auch in Zukunft nicht nachlassen wird. Insgesamt wird der Trend
zur Spezialisierung sich verstärken, so dass die Studenten
mit diesem Studiengang effektiv auf ihre künftigen Aufgaben
in der Wirtschaft vorbereitet werden. Der Studiengang umfaßt
zum einen eine universitäre Grundausbildung in Rechts- und
Wirtschaftswissenschaften. In Anbetracht einer immer steigenden
internationalen Vernetzung des Wirtschaftslebens soll die Ausbildung
die Studierenden zum anderen mit dem internationalen Recht vertraut
machen und sie in die Lage versetzen, sich in fremde Rechtsordnungen
einzufinden und mit ausländischen Juristen zu kommunizieren.
Da sich die globale Wirtschaft am anglo-amerikanischen Rechtssystem
orientiert, ist auch die Unterrichtung der englischen (Fach-) Sprache
Inhalt des Studiums.
1.2 Abschluss
Nach bestandener Diplomprüfung erwirbt der Kandidat bzw. die Kandidatin den Titel "Diplom-Wirtschaftsjurist/in (Univ.)" abgekürzt: "Dipl.jur.oec.univ.".
Der Absolvent dieses Studienganges ist mit Abschluss seiner Ausbildung
in der Lage in der Wirtschaftspraxis tätig zu werden. Es besteht
aber auch die Möglichkeit, die Ausbildung zum Volljuristen
fortzusetzen und zu beenden.
Eine ausführliche Übersicht zu den Berufgruppen findet
sich auf der Homepage von Prof. Dr. H. Herrmann an der WiSo-Fakultät
(www.wiso.uni-erlangen.de/WiSo/Wirecht/pre).
1.3 Rechtsgrundlagen
Die Ausbildung zum Diplom-Wirtschaftsjuristen ist in der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Internationales Wirtschaftsrecht geregelt. Diese finden Sie etwa auf der Homepage der Juristischen Fakultät unter der Rubrik Prüfungs- und Studienordnungen
Zur Prüfungsordnung
2. Zulassung und Immatrikulation
Der Studiengang steht lediglich der eng begrenzten Zahl von 30
Studenten zur Verfügung. Aufgrund der grossen Resonanz bei
den Studienanfängern wird ein Auswahlverfahren durchgeführt,
das die Abiturnote und eine Wartezeit berücksichtigt. Es wird
auch ein Nachrückverfahren durchgeführt.
Darüber hinaus bestehen keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen.Gute
Englischkenntnisse sind jedoch unabdingbare Voraussetzung.
Das Studium ist so angelegt, daß es jeweils nur zum Wintersemester
eines Jahres begonnen werden kann.
Bewerbungsschluß ist wegen des "lokalen numerus clausus" jeweils der
15. Juli
für das folgende Wintersemester. Bis spätestens zu diesem Termin muss die Bewerbung mit dem ausgefüllten Antrag auf Zulassung zum Studium und allen weiteren erforderlichen Unterlagen bei der Universität vorliegen.
Bewerbungsunterlagen können bei der
Zulassungsstelle
der Universität Erlangen-Nürnberg,
Postfach 3520,
91023 Erlangen,
Tel.: 09131/85240-76 bzw.-79
unter Beifügung eines Freiumschlages (Porto 1,06 €) angefordert werden.
Mit Ihren Fragen zur Zulassung wenden Sie sich bitte an die oben
genannte Stelle oder informieren Sie sich auf der Homepage unserer
Universität unter der Rubrik Studium.
3. Hinweise zur Organisation des Studiums
3.1 Aufbau des Studiums
Das Studium ist in ein viersemestriges Grundstudium und ein anschliessendes
viersemestriges Hauptstudium gegliedert. Das Grundstudium wird mit
der Diplomvorprüfung abgeschlossen, welche Voraussetzung für
die Zulassung zum Hauptstudium ist.
Der Höchstumfang der zum planmäßigen Studium erforderlichen
Lehrveranstaltungen beträgt 168 SWS; davon entfallen auf das
Grundstudium 87 SWS. Es gibt grundsätzlich keine Verpflichtung,
in bestimmten Semestern bestimmte Lehrveranstaltungen zu besuchen.
Der Studienplan ist nur ein Vorschlag, der es ermöglicht, dass
alle für die Prüfungen erforderlichen Lehrveranstaltungen
besucht werden und zwar in einer pädagogisch sinnvollen Reihenfolge.
Überschneidungen von Lehrveranstaltungen können so weitgehend
vermieden werden.
Gedankliche Grundlage des Studienablaufs ist das sog. Y-Modell.
Das Grundstudium ist in Kernstücken deckungsgleich mit dem
Grundstudium der Juristen. Daneben erfasst es Gebiete, die im Grundstudium
der VWL und BWL erforderlich sind. Hinzu kommt ein obligatorischer
Sprachunterricht in Englisch.
Im Hauptstudium stehen die Wirtschaftswissenschaften und die spezifisch
wirtschaftsrechtlichen Fächer im Vordergrund. Den Studenten
werden Rechtsgebiete vermittelt, die heute in Unternehmen als maßgeblich
gelten. Aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften sind folgende
Fächer von Bedeutung: Grundzüge der mikroökonomischen
und makroökonomischen Theorie, Grundzüge der Wirtschaftspolitik,
Grundzüge der Finanzwissenschaft, Allgemeine BWL, Absatz I,
Steuerlehre, Produktion I, Investition und Finanzierung, Prüfungswesen
und Managementlehre. Aus dem Bereich der Rechtswissenschaften sind
folgende Fächer in das Hauptstudium einbezogen: Unternehmens-
und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Sachenrecht, Kredit- und Kreditsicherungsrecht
mit Insolvenzrecht, Europäisches Verfassungsrecht, Europäisches
Wirtschaftsrecht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung,
Steuerrecht I und II, Wirtschaftsverfassungsrecht II, Wirtschaftsverwaltungsrecht
II, Welt (-Handels)-recht und Wirtschaftsstrafrecht.
Zudem können weitere international ausgerichtete Veranstaltungen
besucht werden. Es werden regelmäßig Kurse angeboten,
in denen die Strukturen des französischen, englischen und anglo-amerikanischen
Rechts gelehrt werden. In den Sommersemestern werden beispielsweise
Lehrveranstaltungen im anglo-amerikanischen Recht von Professoren
amerikanischer Universitäten nach amerikanischen Methoden gehalten
und auch abgeprüft.
Im Verlauf des Hauptstudiums haben die Studierenden ein Wahlfach
zu wählen (Pflichtwahlfach). Dabei stehen folgende neun Wahlfächer
zur Auswahl: Industrie und Handel, Internationale Wirtschaft, Unternehmenszusammenschlüsse
(insbes. mergers und acquisitions), Unternehmen und Gesellschaft
(insbes. Unternehmenssanierung), Personalwesen, Banken und Börsenwesen
(ohne Investition und Finanzierung), Banken- und Börsenwesen
(mit Investition und Finanzierung), Versicherungswesen, Steuern
und Rechnungsprüfung.
Zudem wird ein intensiver Praxisbezug hergestellt werden, wie z.B.
in Seminaren, deren Themen mit Damen und Herren aus der Praxis abgestimmt
sind.
Während des Hauptstudiums wird dringend empfohlen, ein Praktikum
in einer ausländischen Anwaltskanzlei oder einem anderen in
der internationalen Wirtschaft tätigen Unternehmen oder in
vergleichbaren Organisationen durchzuführen, das in zwei Abschnitten
in der vorlesungsfreien Zeit erfolgen sollte. Die Juristische Fakultät
wird bei der Suche nach geeigneten ausländischen Kanzleien
behilflich sein.
3.2 Veranstaltungen
In der ersten Semesterwoche findet für die Studienanfänger
eine einmalige Einführungsveranstaltung statt, deren Termin
rechtzeitig bekannt gegeben wird. In dieser Veranstaltung sollen
die Studienanfänger mit den Gepflogenheiten des Studiums vertraut
gemacht werden.
Grundsätzlich finden für die Studierenden des Studienganges
Internationales Wirtschaftsrecht keine gesonderten Veranstaltungen
statt. Da die Veranstaltungen deckungsgleich mit denen der Juristen
und Wirtschaftswissenschaftler sind, nehmen sie an diesen teil.
Die Vorlesung ist die Grundform der Lehrveranstaltung und die Hauptform
der Stoffvermittlung. Vor einem unterschiedlich grossen Teilnehmerkreis
wird in der Vorlesung ein Rechtsgebiet oder ein Themenkreis behandelt.
Begleitend zu einer Vorlesung wird in Kolloquien, die in kleinen,
parallelen Gruppen abgehalten werden, der Vorlesungsstoff vertieft
und die Arbeitsweise eingeübt.
In Seminaren werden spezielle Themen in kleinen Gruppen unter Leitung
eines Hochschullehrers erarbeitet. Dabei hat jeder Teilnehmer ein
Referat über sein Thema zu fertigen und vorzutragen. Hierbei
werden auch Rhetorikfähigkeiten und Verhandlungsmanagement
vermittelt.
Die Veranstaltungen der Juristischen Fakultät finden in der
Regel in Erlangen im Auditorium Maximum (Bismarckstr. 1), im Kollegienhaus
(Universitätsstr. 15) oder in einem der Unterrichtsräume
des Juridicums (Schillerstr. 1) statt. Der Fremdsprachen-unterricht
wird ebenfalls in Erlangen im Sprachenzentrum (Bismarckstr. 1) durchgeführt.
Die wirtschaftswissenschaftlichen Veranstaltungen finden dagegen
regelmäßig in Nürnberg (Lange Gasse) statt.
Die Lehrveranstaltungen werden jeweils im Vorlesungsverzeichnis
angekündigt, welches Anfang Oktober bzw. Anfang April für
das jeweils folgende Semester im Buchhandel erhältlich ist.
Da aber nach Drucklegung des Vorlesungsverzeichnisses noch Änderungen
möglich sind, sind das endgültige Programm der Lehrveranstaltungen
entweder den ausgehängten Listen oder dem Internet kurz vor
Beginn der Vorlesungszeit zu entnehmen.
4. Leistungsnachweise
4.1 Diplomvorprüfung
Die Prüfungen der Diplomvorprüfung sollen bis zum Ende
des vierten Semesters abgelegt werden. Jeder Studierende hat sich
so rechtzeitig zu den einzelnen Prüfungen zu melden, dass er
sie bis zum Ende des vierten Fachsemesters vollständig abschliessen
kann. Die Meldefristen und Prüfungstermine zu den einzelnen
Prüfungen werden rechtzeitig bekannt gemacht. Eine Überschreitung
der Fristen führt dazu, dass die Prüfungsteile als nicht
bestanden gelten, zu denen sich der/die Studierende nicht rechtzeitig
angemeldet hat. Über das Vorliegen von Gründen, die eine
spätere Anmeldung rechtfertigen entscheidet der Prüfungsausschuss.
Nicht bestandene Prüfungen können grundsätzlich einmal
wiederholt werden. Die entsprechende Prüfung muss innerhalb
von sechs Monaten nach Mitteilung des Prüfungsergebnisses abgelegt
werden. Wird eine entsprechende Lehrveranstaltung lediglich im Jahresrhythmus
angeboten, verlängert sich die Frist auf 12 Monate.
1. Rechtswissenschaftlicher Teil
Für die Diplomvorprüfung müssen die "Kleinen
Scheine" im Strafrecht, Bürgerlichen Recht und im Öffentlichen
Recht und die juristischen Zwischenprüfungsklausuren (vier
schriftliche Fachprüfungen in den drei genannten Hauptfächern
und in einem Grundlagenfach) bestanden werden.
Bei den Kleinen Scheinen handelt es sich um die Übungen
für Anfänger, die auf die Grundkurse in den drei juristischen
Hauptfächern abgestimmt bzw. integriert sind. In diesem Rahmen
werden auch die Zwischenprüfungsklausuren abgehalten.
2. Wirtschaftswissenschaftlicher Teil
Des weiteren müssen die Prüfungen in folgenden wirtschaftswissenschaftlichen
Fächer bestanden sein: Grundzüge der BWL I, Grundzüge
der Statistik I, Einführung in die VWL, Mathematik für
Wirtschaftswissenschaftler mit den Teilfächern Analysis und
Lineare Algebra sowie Finanzmathematik, Grundzüge des Betrieblichen
Rechnungswesens mit den Teilfächern Kostenrechnung und Buchführung
und Einführung in die Informationsverarbeitung.
Die Prüfungen werden jeweils am Ende der Lehrveranstaltungen
entsprechend dem credit-points-System durchgeführt.
3. Englisch
Zudem ist zum Bestehen der Diplomvorprüfung die Erlangung des Zeugnisses UNICERT III in Englisch Voraussetzung. Die Zertifikatsprüfung UNICERT III findet zweimal im Jahr (in der Regel im April und Oktober) statt, wofür der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an vier Englischkursen à 2 SWS vorausgesetzt wird.
4. Anrechnung von Leistungen
Eine im Studiengang Rechtswissenschaft an einer inländischen Universität oder gleichgestellten Hochschule bestandene Zwischenprüfung wird als rechtswissenschaftlicher Teil der Diplomvorprüfung anerkannt. Bestandene Teilprüfungen und andere Studien- und Prüfungsleistungen werden bei Gleichwertigkeit angerechnet.
4.2. Diplomprüfung
Die Diplomprüfung besteht grundsätzlich aus den Fachprüfungen
und der Diplomarbeit, die im Anschluss an das achtsemestrige Studium
anzufertigen ist. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Diplomarbeit
durch zwei hochwertige Seminararbeiten aus zwei verschiedenen juristischen
Fächern und bei verschiedenen Lehrpersonen zu ersetzen.
Sollten nach der Lektüre noch Fragen inhaltlicher Art bestehen, so können diese
gerichtet werden an
den Lehrstuhl Prof. Dr. Dr. Grundmann
Tel.: 09131/85-29281
E-Mail: Christel.Fritze@jura.uni-erlangen.de

